Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1901. (35)

  
  
  
  
Betrag 
 für das 
 Einnahme. Rechnungs- 
  jahr 1901 
   
Mark. 
(2.) (3.)  Uebertrag 53 820 000 
C. für Lotterieloose: 
a) von Staatslotterien   38 235 000 
b) von Privatlotterien, abzüglich zwei Prozent für 
die Bundesstaaten 6 615 000 
D. für Schiffsfrachturkunden, abzüglich zwei Prozent für 
die Bundesstaaaen 1 500 000 
zusammen (Titel 3) 100 170 000 
4. Statistische Gebühr: 
 
 
 
 
Brutto-Soll-Einname  1 010 000 Mark 
Ab: Zurückzahlungen 10 000 
bleiben 
Davon ab: 
a) die Kosten der Anfertigung der Stempel und Stempel- 
marken sowie sonstige dem Reiche unmittelbar er- 
wachsende Verwaltungskosten , auf welche der Erlös für 
verkaufte Formulare in Rückeinnahme 
kommt . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . .. 14 000 Mark 
b) die Entschädigung der Postverwaltungen 
des Reichs, Bayerns und Württembergs 
für den Verkauf der Stempelmaterialien 
(2½ Prozent der Brutto-Soll-Einnahme) 25 250 
c) gemäß §. 14 des Gesetzes, betreffend die 
Statistik des Waarenverkehrs des deutschen 
Zollgebiets mit dem Auslande, vom 
20. Juli 1879 die den Bundesstaaten 
zu vergütenden Verwaltungskosten 22 780 
zusammen   
bleiben 
Seite für sich. 
1 000 000 
62 030 
 
937 970 
 
 
14
	        
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