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Betrag
für das
Einnahme und Ausgabe. Rechnungs-
jahr 1902.
Mark.
Wiederholung.
Die Einnahmen und Ausgaben betragen:
I. für das ostafrikanische Schutzgebiet . ... 8 051 496
II. für Kamerum . . . . . . . . . . . . . . .. 4 236 600
III. für Togo . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 1 650 000
IV. für das südwestafrikanische Schutzgebiet. . . . . . . . . . 9 458 900
V. für Neu-Guienea .. . . . . . .. 822 000
VI. für die Karolinen, Palau und Marianen .. 338 100
VII. für Samoa . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 441 400
VIII. für Kiautschou . . .. .. .. ... .. .. . . .. .. . .. .. . . . 12 404 000
zusammen 347 402 496
Anmerkung.
Ersparnisse, welche bei den Fonds zu Besoldungen und zu sonstigen
Diensteinkünften etatsmäßiger Beamten und Militärpersonen dadurch
entstehen, daß Stellen zeitweilig nicht besetzt sind oder von ihren In-
habern nicht versehen werden können, fließen dem Reservefonds zu.
Für die Aufrückungszeiten und die Aufrückungsstufen bezüglich der
Auslandsgehälter, für die Höhe der Kolonialdienst-Zulagen sowie für
die der Pensionsberechnung zu Grunde zu legenden Bezüge der Beamten
in den afrikanischen Schutzgebieten und im Schutzgebiete Neu-Guinea
gelten die Bestimmungen der Denkschrift zum Haupt-Etat der Schutz-
gebiete auf das Rechnungsjahr 1900 mit der Maßgabe, daß die Auslands-
gehälter in einjährigen Fristen aufsteigen und nach fünf Jahren der
Höchstbetrag erreicht wird.
Kiel, an Bord M. S. „Kaiser Wilhelm II.", den 20. März 1902.
(L. S.) Wilhelm.
Graf von Bülow.
Herausgegeben im Reichsamte des Innern.
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.