II. Königreich Bayern.
Im Königreich Bayern bestehen zurzeit neben den beiden
landwirtschaftlichen Hochschulen zu München (Landwirtschaftliche
Abteilung der Technischen Hochschule) und Weihenstephan (Akademie
für Landwirtschaft und Brauerei) 2 landwirtschaftliche XNlittelschulen
und an niederen landwirtschaftlichen Unterrichtsanstalten 4 Ackerbauschulen,
37 landwirtschaftliche Winterschulen, 2 bezw. 3 Wein-, Obstund
Gartenbauschulen, 7 Hutbeschlags- und 10 landwirtschaftliche
Haushaltungsschulen.
Von den beiden Mittelschulen liegt eine, die Königliche Kreislandwirtschaftsschule
und Frziehungsanstalt L.ichtenhof im Norden des
Landes bei Nürnberg im Kreis Mittelfranken, die andere (erst seit
1%0 errichtet; im Südosten des Königreiches zu Pfaffenkirchen in
Niederbayern.
Beide Schulen entsprechen in L.ehrzweck und Lehrplan im
wesentlichen den preußischen l.andwirtschaftsschulen. Insbesondere
haben sie wie letztere die Berechtigung, den Schülern der obersten
Klasse, welche nach vorgeschriebener Absolutorialprüfung das
Maturitätszeugnis der Anstalt erworben haben, Zeugnisse über die
wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst
im Umfang des Deutschen Reiches auszustellen.
Ferner berechtigt die erfolgreiche Ablegung der Absolutorialprüfung
die betreffenden Schüler zur Zulassung zum Studium an der
Königl. bayrischen Akademie für I.andwirtschaft und Brauerei zu
Weihenstephan. Im übrigen besteht der Zweck dieser Schulen darin,
den Schülern neben der Erziehung zu religiös-sittlicher Tüchtigkeit
eine solche Allgemeinbildung zu verleihen, daß sie auf der erhaltenen
Grundlage ihre Wissenschaft selbständig erweitern können; insbesondere
wollen sic die Schüler durch wissenschaftlichen Unterricht
und praktische Demonstrationen so weit fördern, daß sie nach einer