Full text : Das Unterrichtswesen im Deutschen Reich. IV. Band 3. Teil. (6)

II.  Königreich  Bayern.

Im  Königreich  Bayern  bestehen  zurzeit  neben  den  beiden
landwirtschaftlichen  Hochschulen  zu  München  (Landwirtschaftliche
Abteilung  der  Technischen  Hochschule)  und  Weihenstephan  (Akademie
für  Landwirtschaft  und  Brauerei)  2  landwirtschaftliche  XNlittelschulen
und  an  niederen  landwirtschaftlichen  Unterrichtsanstalten  4  Ackerbauschulen,
  37  landwirtschaftliche  Winterschulen,  2  bezw.  3  Wein-,  Obstund
  Gartenbauschulen,  7  Hutbeschlags-  und  10  landwirtschaftliche
Haushaltungsschulen.

Von  den  beiden  Mittelschulen  liegt  eine,  die  Königliche  Kreislandwirtschaftsschule
  und  Frziehungsanstalt  L.ichtenhof  im  Norden  des
Landes  bei  Nürnberg  im  Kreis  Mittelfranken,  die  andere  (erst  seit
1%0  errichtet;  im  Südosten  des  Königreiches  zu  Pfaffenkirchen  in
Niederbayern.

Beide  Schulen  entsprechen  in  L.ehrzweck  und  Lehrplan  im
wesentlichen  den  preußischen  l.andwirtschaftsschulen.  Insbesondere
haben  sie  wie  letztere  die  Berechtigung,  den  Schülern  der  obersten
Klasse,  welche  nach  vorgeschriebener  Absolutorialprüfung  das
Maturitätszeugnis  der  Anstalt  erworben  haben,  Zeugnisse  über  die
wissenschaftliche  Befähigung  für  den  einjährig-freiwilligen  Militärdienst
im  Umfang  des  Deutschen  Reiches  auszustellen.

Ferner  berechtigt  die  erfolgreiche  Ablegung  der  Absolutorialprüfung
  die  betreffenden  Schüler  zur  Zulassung  zum  Studium  an  der
Königl.  bayrischen  Akademie  für  I.andwirtschaft  und  Brauerei  zu
Weihenstephan.  Im  übrigen  besteht  der  Zweck  dieser  Schulen  darin,
den  Schülern  neben  der  Erziehung  zu  religiös-sittlicher  Tüchtigkeit
eine  solche  Allgemeinbildung  zu  verleihen,  daß  sie  auf  der  erhaltenen
Grundlage  ihre  Wissenschaft  selbständig  erweitern  können;  insbesondere
  wollen  sic  die  Schüler  durch  wissenschaftlichen  Unterricht
und  praktische  Demonstrationen  so  weit  fördern,  daß  sie  nach  einer