Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1902. (36)

  
  
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Reichs-Oesetzbl. 1902. 
  
Palmöl, Palmkernöl, Kokosnußöl und anderer pflanzlicher Talg, z. B. 
Sheabutter , Vateuatalg, zum Genusse nicht geeignet 
Anmerkung. Zum Genusse geeigneter pflanzlicher Talg unterliegt dem Zolle 
für Margarine. 
Oelsäure (Olein) und Oeldraß. . . . . . . . -......................... 
Stärke und Stärkeerzeugnisse 
mit Ausnahme des wohlriechenden oder durch seine Umschließung als 
Schönheitsmittel (kosmetisches Mittel) sich darstellenden Puders. 
Stärke, grün oder trocken, auch gemahlen 
Stärkegummi (Dextrin), geröstete Stärke (Leiogomme), Kleister (Schlichte), 
flüssig oder getrocknet, Tugamtston und ähnliche stärkemehlhaltige 
Klebe= und Zurichte-(Appretur-) Stoffe; Kleber (Gluten), auch ge- 
körnt, getrocknet oder durch Gährung verändert (Eiweißleim)) Glutenmehl 
Pfeilwurzelmehl (Arrowroot), Sago und Sagomehl, Mandioka „Tapioka, 
ostindisches Mehl, Saleppulver, Sagoersatzstoffe (Graupen und Gries 
auchntoffeln.......................................... 
Zucker. 
Rohr-, Rüben- und sonstiger Zucker von der chemischen Zusammensetzung 
des Rohrzuckers (der Saccharose) 
raffinirter 
anderer fester und flüssiger aller Art; auch Füllmassen und Zucker— 
abläufe (Syrup, Melasse)) Rübensaft, Ahornsaft. 
Stärkezucker (Traubenzucker, Glykose, Dextrose, Maltose), Fruchtzucker 
(Lävulose) und anderweit nicht genannte gährungsfähige Zuckerarten, 
krystallisirt oder syrupartig; auch Dextrinsyrup; gebrannter Zucker aller 
Art) Färbzucker (Zuckercouleur), dextrinfrei (Rumfarbe, Rumcouleur) 
oder dextrinhaltig (Bierfarbe, Biercouleur)) Zuckerfarben 
Milchzucker 
“ 
Getränke. 
(1/8/9/176/TD Branntwein aller Art einschließlich des Weingeistes; 
Nerrk, Rum, Cognac und versetzte Branntweine) Mischungen von 
Weingeist mit Aether und Lösungen von Aether in Weingeist 
in Fässern: 
Liker.::::: 
  
# Zollsatz 
für 1 Doppel— 
zentner 
Mark. 
2 
16 
40 
40 
40 
80 
240 
160
	        
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