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(568.
C. Kürschnerwaaren.
Felle zur Pelzwerkbereitung, halb= oder ganzgar, auch gefärbt.
Pelzwaaren, nicht überzogen, nicht gefüttert:
Pelze, auch Bundas, Boas) Pelzdecken, Pelzfutter, Pelzbesätze,
zusammengenähte Pelze zu Pelzfutter; geschnittene Pelzstreifen zu
Besätzen und dergleihen
Pelzwaaren, überzogen oder gefüttert; auch ungefütterte Boas, wenn sie
mit Band, Knöpfen, Borten u. s. w. versehen sind; Kissen, gepolsterte
oder sonst ausgefüllte (ohne Gestell), mit Pelzwerk überzogen) Schuhe
(auch mit Sohlen aus Leder oder dergleichen), Fußsäcke, Hüte, Mützen,
Muffe und Handschuhe aus Pelzwerk oder mit Pelzwerk überzogen
oder gefütttrrrrrr““ . . . . . ..
Ausgestopfte Thiere und Theile davon, auch mit künstlichen Augen,
natürlichen Geweihen oder dergleichen; Vogel- und andere Thierbälge,
zu sogenannten Attrappen (Kästchen oder dergleichen) eingerichtet, auch
in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht dadurch unter
höhere Lollsätze falen . . . . . ..
Anmerkung zu C. Zur Verwendung als Pelzwerk zugerichtete Vogel—
bälge und Theile von solchen werden wie halb- oder ganzgare Felle zur Pelz-
werkbereitung behandelt, Waaren aus solchen Vogelbälgen sowie Gespinnst—
waaren, Lederwaaren und dergleichen, auf denen Vogelfedern durch Weben,
Nähen oder dergleichen befestigt sind, wie gefütterte Pelzwaaren verzollt.
D. Waaren aus Därmen.
Darmschnüre und Darmseile . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . ..
Andere Waaren aus Därmen mit Ausnahme der Darmsaiten) Stöcke,
mit Darmsaiten ganz oder theilweise umflochen
E. Abfälle.
Abgenutzte Lederstücke und Lederwaaren sowie sonstige Lederabfälle (auch
gemahlen), sofern ihre Benutzung als Leder oder zu Lederwaaren nach
ihrer Beschaffenheit ausgeschlossen ist .. . . . . . . . .. .. .. .. ... .. . ...
Lollsatz
für 1 Doppel-
zentner
Mark.
frei
150
70
50
70
frei