Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1902. (36)

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564 
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566) 
568 
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(568. 
  
C. Kürschnerwaaren. 
Felle zur Pelzwerkbereitung, halb= oder ganzgar, auch gefärbt. 
Pelzwaaren, nicht überzogen, nicht gefüttert: 
Pelze, auch Bundas, Boas) Pelzdecken, Pelzfutter, Pelzbesätze, 
zusammengenähte Pelze zu Pelzfutter; geschnittene Pelzstreifen zu 
Besätzen und dergleihen 
Pelzwaaren, überzogen oder gefüttert; auch ungefütterte Boas, wenn sie 
mit Band, Knöpfen, Borten u. s. w. versehen sind; Kissen, gepolsterte 
oder sonst ausgefüllte (ohne Gestell), mit Pelzwerk überzogen) Schuhe 
(auch mit Sohlen aus Leder oder dergleichen), Fußsäcke, Hüte, Mützen, 
Muffe und Handschuhe aus Pelzwerk oder mit Pelzwerk überzogen 
oder gefütttrrrrrr““ . . . . . .. 
Ausgestopfte Thiere und Theile davon, auch mit künstlichen Augen, 
natürlichen Geweihen oder dergleichen; Vogel- und andere Thierbälge, 
zu sogenannten Attrappen (Kästchen oder dergleichen) eingerichtet, auch 
in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht dadurch unter 
höhere Lollsätze falen . . . . . .. 
Anmerkung zu C. Zur Verwendung als Pelzwerk zugerichtete Vogel— 
bälge und Theile von solchen werden wie halb- oder ganzgare Felle zur Pelz- 
werkbereitung behandelt, Waaren aus solchen Vogelbälgen sowie Gespinnst— 
waaren, Lederwaaren und dergleichen, auf denen Vogelfedern durch Weben, 
Nähen oder dergleichen befestigt sind, wie gefütterte Pelzwaaren verzollt. 
D. Waaren aus Därmen. 
Darmschnüre und Darmseile . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . .. 
Andere Waaren aus Därmen mit Ausnahme der Darmsaiten) Stöcke, 
mit Darmsaiten ganz oder theilweise umflochen 
E. Abfälle. 
Abgenutzte Lederstücke und Lederwaaren sowie sonstige Lederabfälle (auch 
gemahlen), sofern ihre Benutzung als Leder oder zu Lederwaaren nach 
ihrer Beschaffenheit ausgeschlossen ist .. . . . . . . . .. .. .. .. ... .. . ... 
  
Lollsatz 
für 1 Doppel- 
zentner 
Mark. 
frei 
150 
70 
50 
70 
frei
	        
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