1. Das Kirchspiel Stapel. 145
ursprüngliche Benennung für das ganze Kirchspiel :!), obwohl bereits
1446 Suderstapel und Nortstapel auftreten, 1470 dat Suderstapel
genannt wird. Da die Gerichtssäule hier stand, die der ganzen Landschaft
den Namen gab, dürfen wir in dieser Gemeinde wohl die älteste
Ansiedelung suchen. Den niederdeutschen Namen des Kirchspiels entsprechen
auch die alten Flurnamen, insbesondere der Staven und Freibondenländereien,
in denen sich die ganz eigentümliche Agrarverfassung der
ganzen Landschaft widerspiegelt. Wir heben davon die bezeichnendsten
hervor, soweit sie von den in den oben behandelten Gebieten gebräuchlichen
stark abweichen oder sonst für unsere Untersuchung von Bedeutung
sind, und fassen dabei die beiden Stapel zusammen.2)
1. Suderstapel und Northstapel 1446. Vergl. Popenstapel#
bei Wentork 1290, Stapelfeld, Dorf bei Rahlsted, Stapel in Lauenburg
und Lüneburg; Stapel, Hof in Ulderup, und Staffel (Stapel),
Haus in Sörup, auf schleswigschem Boden, kann wohl nur „Grenzsäule“
bedeuten. In Süderstapel tritt bereits 1463 ein eigenartiger,
für friesisch mehrfach angesehener Wiesenname Betzeem auf, der sich
1509 in Betzeholm, 1512 mit Betzem, 1577 mit Bethichemme als
Vorland in der Marsch, dann 1609 als Marschwiese Bozhaven (0),
in Weide up Bozblocke 1609, Bethjeblock und Betzbloch 1777,
Betzehemmeracker 1803 wiederholt und noch heute im Gebrauch
ist. Durch-hem als eine abgesonderte Fenne nach friesischer und auch
holsteinischer Weise bezeichnet, kann bez oder boz nur die Einhegung
oder Einfriedigung, hier Einschließung durch einen Sommerdeich anzeigen,
wenn man die zahlreichen holsteinischen gleichen Benennungens)
1) Z. B. Westphal. IV. 3125; im Jahre 1463. Cord Timmermann
kerckherr to Stapel; 1470 Karspel Stapel. Sceidelin II. 166, der das Register
vom Jahre 1523 in besserem Text als Westphalen bietet.
2) Unter anderem habe ich eingesehen „Verzeichniß der zu dem Dorfe
Süderstapel gehörigen sämmtlichen Staven und Freybonden Ländereyen“ v. J.
1803. Königl. Staatsarch. Acta C. XV. I. N. 10; desgleichen die Akten über
Drage und Seeth.
3) Jellinghaus 225. Aus dem Privilegium der Stadt Kiel vom Jahre 1242,
das Ulrich Petersen sicher nicht gefälscht, sondern ebenso wie das nachweislich
noch um 1640 im Original vorhandene Privilegium Schleswigs v. J. 1155 nach
einer unleserlichen Handschrift in seiner Weise zu emendieren gesucht hat, freilich
oft recht unglücklich, fehlt in dem Verzeichnis: totum stagnum Kyl. usque Boz.
Sach, Das Herzogtum Schleswig. III. 10