Metadata : Jahrbuch für Gesetzgebung, Verwaltung und Volkswirthschaft im Deutschen Reich. Dritter Jahrgang. (3)

24  Bericht  zur  Untersuchung  der  Arbeiterverhältnisse  in  Dänemark.  (606

empfiehlt  daher,  daß  dieselben  als  Voraussetzung  der  Einführung  der
Kontraktbücher  geboten  werden.

Die  Minorität  (Faber)  kann  nicht  für  die  Einführung  der  hier  vorgeschlagenen
  Kontraktbücher  stimmen.  Dieselbe  ist  nicht,  wie  die  Majorität,
der  Ansicht,  daß  die  loseren  Verhältnisse  zwischen  Meister  und  Gesellen
hauptsächlich  von  der  ganzen  Entwickelung  der  Gewerbethätigkeit  herrührten,
  eher  nimmt  die  Minorität  an,  daß  der  Uebergang  im  Verhältniß
zwischen  Meister  und  Gesellen  vom  Zwang  zur  vollständigen  Freiheit  ohne
die  richtige  Begrenzung  die  wesentlichste  Ursache  des  jetzigen  Verhältnisses
sei.  Diese  Begrenzung  der  Freiheit  zu  ordnen,  lag  für  die  Arbeitgeber  am
nächsten:  und  hätte  man  dieselbe  Kraft  und  Ausdauer,  mit  der  man  f.  3.
gegen  die  Gewerbefreiheit  agitirte,  auf  die  Regelung  der  Verhältnisse  zwischen
Arbeitgeber  auf  der  einen  und  Gesellen  und  Lehrlingen  auf  der  andern  Seite
durch  Maßregeln  verwendet,  die  man  jetzt  in  späterer  Zeit  versucht  hat,
dann  hätten  die  Verhältnisse  sich  kaum  so  weit  über  die  richtigen  Grenzen
hinaus  entwickelt,  wie  es  gegenwärtig  der  Fall  ist.  Dieses  geschah  indessen
nicht,  und  da  keine  Grundlage  vorhanden  war,  auf  der  man  bauen  konnte,
nahm  man  die  Verhältnisse,  wie  sie  vorlagen,  und  diese  in  Verbindung  mit
der  Gewerbethätigkeit  führten  dahin,  daß  beide  Theile  den  leichten  augenblicklichen
  größeren  Gewinn  und  die  lose  Verbindung,  dem  langsameren,
aber  sichereren  Zusammenwirken  vorzog.  Wenn  die  Minorität  von  vorgenannten
  Anschauungen  ausgeht,  ist  sie  mit  der  Majorität  darin  einig,  daß
es  wünschenswerth  sei,  wenn  man  die  richtigen  Grenzen  für  die  jetzigen
Verhältnisse  setzen  könnte,  aber  die  Minorität  stimmt  mit  der  Mehrzahl.
nicht  in  der  Art  und  Weise  überein,  auf  welche  diese  Sache  geordnet  werden
sollte,  indem  die  Majorität  Kontraktszwang  vorschlägt.  Allerdings  habe
die  Majorität  in  ihren  Motiven  Kontraktsfreiheit  als  Hauptregel  aufgestellt,
aber  dieses  ist  so  zu  verstehen,  daß  keine  bestimmten  Regeln  für  die  Höhe
des  Lohnes  oder  die  Arbeitszeit  und  dergleichen  festgestellt  werden  können;
dagegen  hält  die  Majorität  daran  fest,  daß  schriftliche  Kontrakte  zwischen
Meister  und  Gesellen,  Fabrikanten  und  Fabrikarbeiter  vorhanden  sein  sollen,
die  Annahme,  Kündigung  und  Entlassung  enthalten.  Die  Form  dieser
Kontrakte  soll  die  von  Kontraktsbüchern  sein.  Sofern  die  Majorität  in
ihren  Motiven  anführt,  daß  es  jedem  Arbeiter  von  Vortheil  sein  würde,
sich  überall  gehörig  legitimiren  zu  können,  ist  zu  erwähnen,  daß  jeder  Geselle
nach  abgelegter  Gesellenprobe  seinen  Gesellenbrief  hat,  und  außerdem  hat
ja  z.  B.  jeder  Arbeiter  seinen  Wehrpflichtspaß,  der  hinsichtlich  der  Legitimation
  genügend  für  ihn  sein  muß;  anders  aber  stellt  sich  die  Sache
gegenüber  dem  Verhältniß  zwischen  Meister  und  Gesellen,  denn  dann  wird
das  Buch  nichts  Anderes  als  ein  Zeugnißbuch,  und  hinsichtlich  der  Beurtheilung
  eines  Arbeiters  nach  einem  solchen  Buch  weist  die  Minorität  auf
die  jetzt  existirenden  Zeugnißbücher  für  Dienstboten  hin,  bezüglich  welcher
man  zugeben  wird,  daß  durch  dieselben  manches  ungerechte  Urtheil
gefällt  wird.

Bezeichnend  für  das  Kontraktsbuch  ist  es  auch,  daß  nirgends  eine
Aeußerung  zu  Gunsten  desselben  Seitens  der  Arbeiter  vorliegt,  sondern
daß  nur  Seitens  der  Arbeitgeber  solche  Erklärungen  vorliegen.  Die  Minorität
  weist  u.  A.  auf  den  Jubel  hin,  mit  welchem  die  französischen  Arbeiter