24 Bericht zur Untersuchung der Arbeiterverhältnisse in Dänemark. (606
empfiehlt daher, daß dieselben als Voraussetzung der Einführung der
Kontraktbücher geboten werden.
Die Minorität (Faber) kann nicht für die Einführung der hier vorgeschlagenen
Kontraktbücher stimmen. Dieselbe ist nicht, wie die Majorität,
der Ansicht, daß die loseren Verhältnisse zwischen Meister und Gesellen
hauptsächlich von der ganzen Entwickelung der Gewerbethätigkeit herrührten,
eher nimmt die Minorität an, daß der Uebergang im Verhältniß
zwischen Meister und Gesellen vom Zwang zur vollständigen Freiheit ohne
die richtige Begrenzung die wesentlichste Ursache des jetzigen Verhältnisses
sei. Diese Begrenzung der Freiheit zu ordnen, lag für die Arbeitgeber am
nächsten: und hätte man dieselbe Kraft und Ausdauer, mit der man f. 3.
gegen die Gewerbefreiheit agitirte, auf die Regelung der Verhältnisse zwischen
Arbeitgeber auf der einen und Gesellen und Lehrlingen auf der andern Seite
durch Maßregeln verwendet, die man jetzt in späterer Zeit versucht hat,
dann hätten die Verhältnisse sich kaum so weit über die richtigen Grenzen
hinaus entwickelt, wie es gegenwärtig der Fall ist. Dieses geschah indessen
nicht, und da keine Grundlage vorhanden war, auf der man bauen konnte,
nahm man die Verhältnisse, wie sie vorlagen, und diese in Verbindung mit
der Gewerbethätigkeit führten dahin, daß beide Theile den leichten augenblicklichen
größeren Gewinn und die lose Verbindung, dem langsameren,
aber sichereren Zusammenwirken vorzog. Wenn die Minorität von vorgenannten
Anschauungen ausgeht, ist sie mit der Majorität darin einig, daß
es wünschenswerth sei, wenn man die richtigen Grenzen für die jetzigen
Verhältnisse setzen könnte, aber die Minorität stimmt mit der Mehrzahl.
nicht in der Art und Weise überein, auf welche diese Sache geordnet werden
sollte, indem die Majorität Kontraktszwang vorschlägt. Allerdings habe
die Majorität in ihren Motiven Kontraktsfreiheit als Hauptregel aufgestellt,
aber dieses ist so zu verstehen, daß keine bestimmten Regeln für die Höhe
des Lohnes oder die Arbeitszeit und dergleichen festgestellt werden können;
dagegen hält die Majorität daran fest, daß schriftliche Kontrakte zwischen
Meister und Gesellen, Fabrikanten und Fabrikarbeiter vorhanden sein sollen,
die Annahme, Kündigung und Entlassung enthalten. Die Form dieser
Kontrakte soll die von Kontraktsbüchern sein. Sofern die Majorität in
ihren Motiven anführt, daß es jedem Arbeiter von Vortheil sein würde,
sich überall gehörig legitimiren zu können, ist zu erwähnen, daß jeder Geselle
nach abgelegter Gesellenprobe seinen Gesellenbrief hat, und außerdem hat
ja z. B. jeder Arbeiter seinen Wehrpflichtspaß, der hinsichtlich der Legitimation
genügend für ihn sein muß; anders aber stellt sich die Sache
gegenüber dem Verhältniß zwischen Meister und Gesellen, denn dann wird
das Buch nichts Anderes als ein Zeugnißbuch, und hinsichtlich der Beurtheilung
eines Arbeiters nach einem solchen Buch weist die Minorität auf
die jetzt existirenden Zeugnißbücher für Dienstboten hin, bezüglich welcher
man zugeben wird, daß durch dieselben manches ungerechte Urtheil
gefällt wird.
Bezeichnend für das Kontraktsbuch ist es auch, daß nirgends eine
Aeußerung zu Gunsten desselben Seitens der Arbeiter vorliegt, sondern
daß nur Seitens der Arbeitgeber solche Erklärungen vorliegen. Die Minorität
weist u. A. auf den Jubel hin, mit welchem die französischen Arbeiter