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zählte, wurde mit der Stadtbibliothek vereinigt. Der seitdem öfter laut gewordene
Wunsch, die Stiftung möchte ihrem ursprünglichen Zwecke zurückgegeben
werden, ging 1827 in Erfüllung und die Wiedereröffnung konnte
mit dem Studienjahr 1828,29 stattfinden. In der Anstalt, die zunächst für
Bildung künftiger Theologen errichtet wurde, sollten vorerst 12 Freiplätze
bestehen und höchstens 18 Zöglinge gegen Bezahlung Aufnahme erhalten.
Die Zahl der letztern wurde später auf 50 vermehrt. Seit 1835 werden
2 Zöglinge protestantischer Confession auf königliche Kosten aus dem Fond
des Erziehungsinstituts für Studirende in München unterhalten; einen weitern
Freiplatz hat die Stadt Memmingen gegründet. Vorstand des Collegs
ist der jeweilige protestantische Studienrector. Das Eigenthum der frühern
Bibliothek wurde rechts förmlich vorbehalten.
Das deutsche Schulwesen war nach dem Westfälischen Frieden vollständig
nach den Confessionen geschieden. Für die protestantischen Schulen
erschien 1653 eine neue (die frühere im Wesentlichen bestätigende) Schulordnung,
für die katholischen 1673. Gegen die den Englischen Fräulein
1662 ertheilte Bewilligung zur Errichtung eines Instituts für Erziehung der
weiblichen Jugend wurden manche Klagen laut. Auch darüber beschwerten
sich die katholischen Schulmeister, daß ihnen (seit 1650) wieder der Gnadengehalt
von 30 fl. entzegen worden; doch waren sie, wenn etwa die ungleiche
Zahl der Schulhalter Schuld sein sollte, daß ihre Bitte bisher nicht erhört
worden („dann der Katholischen 6 und der A. C. Verwandten 14 sein“),
bereit, von ihren 30 fl. ½ fallen zu lassen, vorausgesetzt, daß die protestantischen
(welche bisher gar nichts bekommen hatten) mit 16 fl. das Jahr
vorlieb nehmen, „damit die Vertraulichkeit in beiden Religionstheilen, auch
der liebe Frieden und Einigkeit erhalten werden.“ Unter dem Beirathe sachkundiger
Männer kam 1683 wieder eine neue Schulordnung zu Stande. Das
Quatembergeld wurde darin auf 30 kr. für jedes Kind festgesetzt; auch mußte
jedes jährlich am St. Martiustag 8 kr. Holzgeld bezahlen. Im Uebrigen
drang sie auf einen geregelteren Unterrichtsgang, weßhalb die Kinder in vier
Ordnungen eingetheilt wurden. Natürlich wurde bald auch eine Stimme
laut „über die aus lauter Eitelkeit eingerissene Manie, so oft mit der Methode
und den Schulbüchern zu wechseln.“ In dem 1695 gestifteten Armenhaus
bildete sich im Anfang des 18. Jahrh. eine Art Schullehrerseminar.
Dem Inspector N. Rende wurden nämlich zwei der ältern Knaben
des Armenhauses zur Beihilfe gegeben, die das Gymnasium besuchten und
1709 auch besondere Rechenstunden und eigenen Musikunterricht erhielten,
wegegen sie sich verpflichteten, ihre Studien zum Besten des Hauses einzurichten
und besonders dazu, „kaß sie Gott dermaleinst in deutschen Schulen
dienen.“ Die Sache war allerdings von nicht langem Bestand, fand auch
bei den Schulhaltern manche Mißgunst. Indeß der Anstoß war gegeben und
1725 erhielten die Schullehrer im Gymnasium selbst Gelegenheit, sich in Ka-