Full text : Bavaria. Landes und Volkskunde des Königreiches Bayern.

962  Schwaben  u.  Neuburg.

zählte,  wurde  mit  der  Stadtbibliothek  vereinigt.  Der  seitdem  öfter  laut  gewordene
  Wunsch,  die  Stiftung  möchte  ihrem  ursprünglichen  Zwecke  zurückgegeben
  werden,  ging  1827  in  Erfüllung  und  die  Wiedereröffnung  konnte
mit  dem  Studienjahr  1828,29  stattfinden.  In  der  Anstalt,  die  zunächst  für
Bildung  künftiger  Theologen  errichtet  wurde,  sollten  vorerst  12  Freiplätze
bestehen  und  höchstens  18  Zöglinge  gegen  Bezahlung  Aufnahme  erhalten.
Die  Zahl  der  letztern  wurde  später  auf  50  vermehrt.  Seit  1835  werden
2  Zöglinge  protestantischer  Confession  auf  königliche  Kosten  aus  dem  Fond
des  Erziehungsinstituts  für  Studirende  in  München  unterhalten;  einen  weitern
  Freiplatz  hat  die  Stadt  Memmingen  gegründet.  Vorstand  des  Collegs
ist  der  jeweilige  protestantische  Studienrector.  Das  Eigenthum  der  frühern
Bibliothek  wurde  rechts  förmlich  vorbehalten.

Das  deutsche  Schulwesen  war  nach  dem  Westfälischen  Frieden  vollständig
  nach  den  Confessionen  geschieden.  Für  die  protestantischen  Schulen
erschien  1653  eine  neue  (die  frühere  im  Wesentlichen  bestätigende)  Schulordnung,
  für  die  katholischen  1673.  Gegen  die  den  Englischen  Fräulein
1662  ertheilte  Bewilligung  zur  Errichtung  eines  Instituts  für  Erziehung  der
weiblichen  Jugend  wurden  manche  Klagen  laut.  Auch  darüber  beschwerten
sich  die  katholischen  Schulmeister,  daß  ihnen  (seit  1650)  wieder  der  Gnadengehalt
  von  30  fl.  entzegen  worden;  doch  waren  sie,  wenn  etwa  die  ungleiche
Zahl  der  Schulhalter  Schuld  sein  sollte,  daß  ihre  Bitte  bisher  nicht  erhört
worden  („dann  der  Katholischen  6  und  der  A.  C.  Verwandten  14  sein“),
bereit,  von  ihren  30  fl.  ½  fallen  zu  lassen,  vorausgesetzt,  daß  die  protestantischen
  (welche  bisher  gar  nichts  bekommen  hatten)  mit  16  fl.  das  Jahr
vorlieb  nehmen,  „damit  die  Vertraulichkeit  in  beiden  Religionstheilen,  auch
der  liebe  Frieden  und  Einigkeit  erhalten  werden.“  Unter  dem  Beirathe  sachkundiger
  Männer  kam  1683  wieder  eine  neue  Schulordnung  zu  Stande.  Das
Quatembergeld  wurde  darin  auf  30  kr.  für  jedes  Kind  festgesetzt;  auch  mußte
jedes  jährlich  am  St.  Martiustag  8  kr.  Holzgeld  bezahlen.  Im  Uebrigen
drang  sie  auf  einen  geregelteren  Unterrichtsgang,  weßhalb  die  Kinder  in  vier
Ordnungen  eingetheilt  wurden.  Natürlich  wurde  bald  auch  eine  Stimme
laut  „über  die  aus  lauter  Eitelkeit  eingerissene  Manie,  so  oft  mit  der  Methode
  und  den  Schulbüchern  zu  wechseln.“  In  dem  1695  gestifteten  Armenhaus
  bildete  sich  im  Anfang  des  18.  Jahrh.  eine  Art  Schullehrerseminar.
  Dem  Inspector  N.  Rende  wurden  nämlich  zwei  der  ältern  Knaben
des  Armenhauses  zur  Beihilfe  gegeben,  die  das  Gymnasium  besuchten  und
1709  auch  besondere  Rechenstunden  und  eigenen  Musikunterricht  erhielten,
wegegen  sie  sich  verpflichteten,  ihre  Studien  zum  Besten  des  Hauses  einzurichten
  und  besonders  dazu,  „kaß  sie  Gott  dermaleinst  in  deutschen  Schulen
dienen.“  Die  Sache  war  allerdings  von  nicht  langem  Bestand,  fand  auch
bei  den  Schulhaltern  manche  Mißgunst.  Indeß  der  Anstoß  war  gegeben  und
1725  erhielten  die  Schullehrer  im  Gymnasium  selbst  Gelegenheit,  sich  in  Ka-