Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1902. (36)

Reichs-Gesetzblatt. 
Nr. 14. 
Inhalt: Bekanntmachung, betreffend die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter auf Steinkohlenbergwerken 
in den Bergbaubezirken von Preußen, Baden und Elsaß-Lothringen. S. 73. 
  
  
  
  
  
(Nr. 2848.) Bekanntmachung, betreffend die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter auf Stein- 
kohlenbergwerken in den Bergbaubezirken von Preußen, Baden und Elsaß- 
Lothringen. Vom 15. März 1902. 
Auf Grund des §. 139a der Gewerbeordnung hat der Bundesrath die nach- 
stehende 
Bestimmung, betreffend die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter auf 
Steinkohlenbergwerken in den Bergbaubezirken von Preußen, Baden 
und Elsaß-Lothringen, 
erlassen: 
Die Gültigkeitsdauer der in der Bekanntmachung vom 1. Februar 1895 
(Reichs-Gesetzbl. S. 5) veröffentlichten Bestimmungen über die Beschäftigung 
jugendlicher Arbeiter auf Steinkohlenbergwerken wird für die Bergbaubezirke von 
Preußen, Baden und Elsaß-Lothringen bis zum 1. April 1903 verlängert. 
Berlin, den 15. März 1902. 
  
Der Stellvertreter des Reichskanzlers. 
Graf von Posadowesky. 
  
Herausgegeben im Reichsamte des Innern. 
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei. 
Reichs-Gesetzbl. 1902. 20 
  
Ausgegeben zu Berlin den 17. März 1902.
	        
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