Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1903. (37)

— 125 — 
Reichs-Gesetzblatt. 
No 16. 
Inhalt: Bekanntmachung, betreffend eine VIII. Ausgabe der dem Internationalen Übereinkommen über den 
Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste. S. 125. 
  
  
  
  
  
(Nr. 2946.) Bekanntmachung, betreffend eine VIII. Ausgabe der dem Internationalen Überein- 
kommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste. Vom 27. März 
1903. 
Die dem Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr vom 
14. Oktober 1890 beigefügte Liste der Eisenbahnstrecken, auf welche dieses Über- 
einkommen Anwendung findet (VII. Ausgabe von 1901, Reichs- Gesetzbl. von 
1901 S. 17 ff.), ist unter Berücksichtigung der inzwischen eingetretenen Ände- 
rungen in der nachstehenden, vom Zentralamte für den internationalen Eisenbahn- 
transport mitgeteilten Fassung neu ausgestellt worden: 
Liste der Eisenbahnstrecken, 
auf welche 
das Internationale Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr 
Anwendung findet. 
VIII. Ausgabe vom 1. Januar 1903. 
  
Deutschland. 
A. Von deutschen Verwaltungen betriebene Bahnen und Bahnstrecken. 
I. Staats= und unter Staatsverwaltung stehende Eisenbahnen. 
Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen. 
Militäreisenbahn. 
Königlich Preußische Staatseisenbahnen — einschließlich der gemeinschaftlich 
mit ihnen betriebenen Großherzoglich Hessischen Staatseisenbahnen — sowie 
die unter preußischer Staatsverwaltung stehenden Privatbahnen, mit 
Ausschluß: 
a) der Oberschlesischen schmalspurigen Zweigbahn. 
Reichs. Gesetzb. 1003. 27 
o 
Ausgegeben zu Berlin den 6. April 1903.
	        
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