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Durch den Wahlvorstand war in der Nähe des Zuganges zu d. —
Nebenraum . — Nebentisch — —“") für die Bereithaltung der abgestempelten
Umschläge aufgestellt worden
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Von den erschienenen Wählern begab sich jeder einzeln, nachdem er einen
Umschlag ausgehändigt erhalten hatte — in den Nebenraum — an den Neben-
tisch —°"), wo er seinen Stimmzettel unbeobachtet in den Umschlag steckte. Er trat
sodann an den Vorstandstisch heran, nannte seinen Namen sowie auf Erfordern
seine Wohnung und übergab den Umschlag mit dem Stimmzettel, sobald der
Protokollführer den Namen in der Wählerliste aufgefunden hatte, dem Wahl-
vorsteher, der ihn sofort uneröffnet in die Wahlurne legte.
Hierbei mußten von dem Wahlvorsteher zurückgewiesen werden:
1. weil der Wähler den Stimmtzettel nicht in einem amtlich gestempelten Umschlag abgeben
wollte, erhaltene
Nebenraum Nebentis —“) Stimmzettel.
Sittimmzettel
vermerkte jedes Wählers,
neben dessen“ bestimmten Spalte Wählerliste Kreuz
Nachmittag Abstimmung
geschlossen.
Wahlurne
Umschläge
einem amtlich gestempelte
2. weil der Wähler den Stimmzettel in einem mit einem Kennzeichen ver-
sehenen Umschlag abgeben wollte,
—— Stimmzettel.
Auch mußten............... Wähler von der Stimmgebung zurück gewiesen werden, weil sie sich trotz erhaltener Aufforderung weigerten, --- in den Nebenraum --- an den Nebentisch---*) zu treten, um den Stimmzettel in Umschlag zu stecken.
Der Protokollführer vermerkte die Stimmabgabe jedes Wählers, indem er
neben dessen Namen in der dazu bestimmten Spalte der Wählerliste ein Kreuz
machte. Um 7 Uhr Nachmittags erklärte der Wahlvorsteher
die Abstimmung für geschlossen.
Dieselbe stimmte mit der Zahl derjenigen Wähler, neben deren
Namen in der Wählerliste der Abstimmungsvermerk gemacht war,
überein. (Randbemerkung: wird durchgestrichen, wenn die Zahlen nicht übereinstimmen.
. größer .« ..
· Dieselbe war um...... (größer/kleiner), als die Zahl derjenigen
Wähler, neben deren Namen in der Wählerliste der Abstimmungs-
vermerk gemacht war. Zur Aufklärung dieser Verschiedenheit, welche
sich auch bei wiederholter Zählung herausstellte, dient folgendes: (Randbemerkung: wird durchgestrichen, wenn die Zahlen übereinstimmen.)
( Randbemerkung zu 1 und 2: wird durchgestrichen,
soweit die bezeichneten Fälle nicht vorgekommen sind.)
*) Das Unzutreffende ist zu durchstreichen.