(A) werden nach meiner Kenntnis an Polen fallen.
(
—.
Reichstag. — 195. Sitzung. Donnerstag den 24. Oktober 1918.
6935
(Ledebour, Abgeordneter.)
Die Ansiedler
bilden nicht eine deutschsprechende Majorität, in
dem östlichen Teile der Provinz Posen; an der Prosna
haben Sie die Majorität, eine kompakte polnische Bevölkerung.
Ich habe schon ausgeführt, daß diese Gebiete vor die
Frage gestellt werden müssen, durch Abstimmung zu entscheiden,
wohin sie gehören. Ich bin überzeugt, daß trotz
der 40 000 deutschen Ansiedler die Mehrheit in jenen östlichen
Gebieten sich für Polen entschließen wird. Wenn
Sie aber die Torheit begehen sollten, darauf zu bestehen,
daß auch Landesteile mit deutschsprechenden Mehrheiten
von Polen annektiert werden, und die fremden Regierungen
dem zustimmen — ich nehme an, fremde Regierungen
würden die Macht in die Hand bekommen, über Deutschland
zu verfügen — man kann es nicht wissen; darauf
rechnen Sie aber offenbar —, dann würden wir die Verewigung
der Feindschaft zwischen Polen und Deutschland
haben. Wir würden eine deutsche Irredenta in Polen
bekommen, wie wir bisher eine polnische Irredenta in
Deutschland hatten.
Der Anspruch der Polen auf ihre eigene Sprache
soll auch in Deutschland anerkannt werden. habe
nicht nur einmal, sondern wiederholt seit Jahren, schon
vor dem Kriege die Ansicht vertreten, daß in allen zivilisierten
Ländern der Grundsatz zur Geltung kommen müßte,
jeder Bestandteil eines Volkes, welche Sprache er
auch sprechen mag, das Recht hat, seine Muttersprache im
öffentlichen Leben zu betätigen und in der Schule und
Kirche in seiner Muttersprache sich unterrichten und belehren
zu lassen.
Man bat für diese Forderung einen besonderen Ausdruck
gefunden; man nennt sie Kulturautonomie. Nun,
diese sprachliche Kulturautonomie haben wir schon früher
hier in Deutschland für die Polen verlangt, wie für alle
anderssprachigen Bevölkerungsteile. Wir verlangen sie
auch fortgesetzt heute noch. Ich stelle nunmehr die
Forderung im Einverständnis mit meinen Parteigenossen
auf, daß bei dem kommenden Friedensvertrage für den
zu errichtenden Völkerbund dieser Grundsatz der Kulturautonomie
ein für allemal rechtsgültig gemacht wird in
allen Ländern, also auch in Deutschland für alle in
Deutschland noch verbleibenden fremdsprachigen Bevölkerungsteile.
So vollkommen kann man nie die
Sprachgrenze ziehen, daß sie mit den Landesgrenzen übereinstimmt.
Es wird im künftigen Deutschland polnische
Ortschaften geben, und es wird im künftigen Polen
deutsche Ortschaften geben, und so wird es in allen
Staaten gemischtsprachige Bezirke geben, soweit man
blicken kann. Ich sage: in all diesen Staaten darf nicht
die Mehrheit das Recht haben, die anderssprachige Bevölkerung
zu unterdrücken, sondern die sprachliche
Kulturautonomie, das Recht auf eigene Schulen soll
allen Fremdvölkern gewährt werden. Das muß eine
bindende Verpflichtung in den kommenden Friedensverträgen
werden. Das halten wir nicht nur für notwendig
der Polen und Deutschen wegen, sondern auch im
Interesse der gesamten Menschheit. Denn die Unterdrückung
fremdsprachiger Volksteile ist ein Krebsschaden des staatlichen
Lebens in der ganzen Welt. Es ist sehr wichtig,
für den Friedensvertrag sich das zu merken. So machen
die amerikanischen Behörden jetzt den Versuch, in den
Vereinigten Staaten von Amerika die deutschsprechende
Bevölkerung, die etwa 10 Millionen umfaßt, sprachlich zu
unterdrücken. Sollten nicht etwa die geschichtlichen Vorgänge,
die wir hier erleben, unsere Mehrheitsparteien
schon davon überzeugt haben, daß sie auf die sprachliche
Unterdrückung bei uns zu Lande verzichten müssen, so
müßten jene Vorgänge in Amerika sie belehren, daß unsere
Volksgenossen der gewaltsamen Anglisierung ausgesetzt sind,
wenn nicht die sprachliche Kulturautonomie ein für allemal (O)
zu einem leitenden Grundsatz in dem kommenden Völkerbunde
erhoben wird.
(Sehr richtig!)
Und ebenso wie in jüngster Zeit der infame Grundsatz
cujus regio ejus religio — wessen das Gebiet, dessen die
Religion — in zivilisierten Staaten nicht mehr anerkannt
und nicht mehr durchzusetzen versucht wird, so muß auch
der Grundsatz cujus regio ejus lingua — wessen das
Gebiet, dessen die Sprache — zum alten Eisen geworfen
werden. Es muß in allen Ländern darauf verzichtet
werden, die fremdsprachigen Volksbestandteile zu unterdrücken.
Nun, meine Herren, komme ich damit noch auf
einige andere Forderungen, die wir sowohl hier in Deutschland
wie in bezug auf den Friedensvertrag zu stellen
haben. Ich will nur ergänzend zu den gestrigen Ausführungen
meines Freundes Haase hinzufügen, daß wir
ein Reichsgesetz verlangen, durch welches das allgemeine,
gleiche, direkte Wahlrecht für alle über 20 Jahre alten
Personen beiderlei Geschlechts eingeführt wird, nicht nur
für das Reich, sondern auch für die Einzelstaaten. Nach
unserer Uberzeugung muß von Reichs wegen ein solcher
Grundsatz durch Gesetz durchgeführt werden; auf andere
Weise bekommen wir ihn nicht in den Einzelländern.
Ferner haben wir für die Neugestaltung der Welt
Forderungen zu stellen, die weit über die Wilsonschen
Vorschläge hinausgehen. Die Wilsonschen Vorschläge
beschränken sich darauf, eine Art Staatenbund zu fördern,
der, wenn er verwirklicht werden wird, die Beziehungen
der Staaten untereinander nach wie vor auf diplomatischem
Wege regelt. Die Staaten sollen nach Wilsons Vorschlag
autonom bestehen bleiben; sie sollen nur gewisse Bedingungen
beobachten müssen, für deren Durchführung eine
Art Areopag eingesetzt wird, und bei Streitfällen soll ein
Schiedsgericht angerufen werden können.
verlangen wir, daß die Beziehungen der Staaten zueinander
künftig bundesstaatlich geregelt werden, mit
parlamentarischen Einrichtungen, daß wir also in
Europa einen europäischen Bundesstaat bekommen, der
parlamentarisch regiert wird durch ein europäisches
Parlament, in derselben Weise, wie unserer Auffassung
nach die künftige deutsche Republik auch durch
eine Volksvertretung regiert werden sollte. Wenn
das durchgeführt wird, daß Europa und später die
gesamte Welt bundesstaatlich vereinigt wird, mit parlamentarischen
Einrichtungen, so würde damit der Wirtschaftskampf
zwischen den Einzelstaaten beseitigt werden.
Es werden also die Zollschranken fallen. Dann würde
es unmöglich sein, derartige impertalistische Pläne zu verfolgen,
wie sie gegenwärtig noch auf verschiedenen Gebieten
von den Machthabern in den kapitalistischen Ländern
betrieben werden, sie bilden eine stetige neue Kriegsgefahr.
Fallen die Zollschranken in Europa, dann würde
damit auch eines der Hindernisse für die Errichtung neuer
Nationalstaaten niedergerissen werden, das Hindernis, das
darin besteht, daß, wenn neue Staaten wie Csthland,
Lettland, Litauen, Polen gegründet werden, sie aus ihren
bisherigen wirtschaftlichen Beziehungen herausgerissen und
durch Zollschranken von den früheren gemeinsamen
Wirtschaftsgebieten abgetrennt werden. Eine solche
wirtschaftliche Abtrennung der neu zu bildenden
kleinen Mittelstaaten würde zweifellos wirtschaftlich
für sie von schwerem Nachteil sein. Dieser Einwand
wird ja auch jetzt gegen die Bildung von solchen
kleinen Nationalstaaten geltend gemacht. Sowie aber
Europa aus allen Teilstaaten der verschiedenen Nationalitäten
sich zu einem Bundesstaat mit einheitlichem Wirtschaftsgebiet
zusammensetzt, wird jener Hinderungsgrund
858“
Demgegenüber (D)