Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1903. (37)

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(Nr. 2960.) Bekanntmachung, betreffend die dem Internationalen Übereinkommen über den 
Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. Vom 2. Mai 1903. 
Die Liste der Eisenbahnstrecken, auf welche das Internationale Ubereinkommen 
über den Eisenbahnfrachtverkehr Anwendung findet (VIII. Ausgabe 1903, Reichs- 
Gesetzbl. von 1903 S. 125) ist wie folgt abgeändert worden: 
Unter „Österreich und Ungarn. I. Im Reichsrate vertretene 
Königreiche und Länder (einschließlich Liechtenstein). A.“ ist die bisher in 
Nr. 1 b unter den ausgeschlossenen Strecken aufgeführte schmalspurige Kleinbahn 
LupkôéwCiena gestrichen. 
Demgemäß sind für die ausgeschlossen bleibenden Strecken unter Nr. 1, 17 
und 20 die Buchstaben c bis i in b bis h abgeändert. 
Berlin, den 2. Mai 1903. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: 
Schulz. 
  
  
Herausgegeben im Reichsamte des Innern. 
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei. 
 
	        
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