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(Nr. 2960.) Bekanntmachung, betreffend die dem Internationalen Übereinkommen über den
Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. Vom 2. Mai 1903.
Die Liste der Eisenbahnstrecken, auf welche das Internationale Ubereinkommen
über den Eisenbahnfrachtverkehr Anwendung findet (VIII. Ausgabe 1903, Reichs-
Gesetzbl. von 1903 S. 125) ist wie folgt abgeändert worden:
Unter „Österreich und Ungarn. I. Im Reichsrate vertretene
Königreiche und Länder (einschließlich Liechtenstein). A.“ ist die bisher in
Nr. 1 b unter den ausgeschlossenen Strecken aufgeführte schmalspurige Kleinbahn
LupkôéwCiena gestrichen.
Demgemäß sind für die ausgeschlossen bleibenden Strecken unter Nr. 1, 17
und 20 die Buchstaben c bis i in b bis h abgeändert.
Berlin, den 2. Mai 1903.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage:
Schulz.
Herausgegeben im Reichsamte des Innern.
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.