Full text : Jahrbuch für Gesetzgebung, Verwaltung und Volkswirthschaft im Deutschen Reich. Dritter Jahrgang. (3)

228  Lujo  Brentano.  [500

nicht  gleich  den  englischen  Gewerkvereinen  die  Namen  der  in  jedem  Jahre  Ausgeschiedenen
  mit  der  !7  des  Ausscheidens  eines  Jeden  veröffentlicht  und  auf  diele
Weise  nicht  ewiesen

träge  zu  Seblen,  48  z  Aussch  eiden  hervorrufen,  ivird,  da  je  Beschäftigte  ge#"
wun  Krantenta  1#  Wah  r  —ut  immer

große
wie  die  esee  Gewerkvereine,  au  die  ven  e  rvö  ¾lvl  ziusge  hlesenen

Fbos  unterstützt,  ;  nemtallsiae  Gere  berret  zohlte  en,  so  dern  sie  werden  aus
dem  erkverein  ausgeschlossen,  w  well  96  ihre  “*z  erfür  den  Fall
der  „Arbeitslosigleit  nicht  4t  Es  siebe,  aber  in  England  g  der  Be-4.



Ind  Der  Gewerkverein“  war  nicht  nur  bestrebt,  das  Fehlen  der  Unter-Aühung
  8  ousnbnn  als  für  die  Wirksamkeit  der  Versihemmgg  in  den  übrigen
Kassen  der  Hirsch-Duncker'schen  Gewerkvereine  hinzustellen,  er  hat  es  auch  für  un

möglich  erklärt,  daß  die  Hir  ch-Duncker'schen  Gewerlvereine  bislang  bei  Arbeiiskosigkeit
  keterstüh  gew

Bei  dem  Nachweis  —  Unmöglichkeit  verfährt,  Der  Gewerlverein“  allerdings
nicht  wie  die  „Zeilschrift  für  Verscherun  #orossen.  vom'24.  Februar  1879,  welche  die
Versicherung  einer  Unterstützung  b  Vekrteite  losigkeit  wegen  Fehlens  einer  genügenden
statistischen  Grundlage  für  unndotio  erklärt.  Und  gewiß  wird  nicht  nur  jeder  Fachmann,
  sondern  auch  jeder  Laie  ohne  Weileres  zu  geben,  daß  es,  will  man  eine  Versicherung
  für  den  Fall  der  Arbeitslosigkeit  einführen,  allezeit  an  einer  rechnerischen
Grundlage  ähnlich  derjenigen  anderer  Versicerashweige  fehlen  wird.  Freilich  ist
damit  ebensowenig  die  Unmöglichkeit  der  Vericherung  einer  rsüntesfkübung.  für  den

a  er  Arbeitslosigkeit  dargethan,  wie  der  dermals  noch  bestehend  angel  einer
senügenden  Morbiditätsstatistik  die  Existenz  von  Krankenkassen  uumöglich  gemacht
hat.  Es  muß  eben  bei  Kassen  zur  1nterstühmug  bei  Arbeitslosigleit  in  noch  höherem
Nithe  als  bei  Krankenkassen  die  Möglichkeit  gegeben  sein,  durch  Extrastenern  Höeren
als  den  vorhergesehenen  Ansprüchen  an  die  Kassen  zu  E“  en.  Daß  die  Versicherung
  einer  Unterstützung  bei  Arbeitslosigkeit  möglich  ist,  sobald  man  solche  Extrasteuern,
  die  ja  auch  das  deutsche  Hülfskassengesetz  lemme.  reingeführt  hat,  zeigt  das
Beifpiel.  der  Friendly  societies  und  der  englischen  Gewerko

t  aber  von  disen  Standpunkt  aus  hat  „Der  Gerkreivere  es  für  unmögich

  erklär  aß  d  schen  Gewerkvereine  bislang  bei  Arteikslosigecke
ünterstützung  Frbhrten.  Er  erklärte  dies  vielmehr  für  unmöglich  in  Anbetracht
ihrer  Ingend,  und  berief  sich  dafür  W  eine  Stelle  meiner  Arbeitergilden  (I,  144),
an  der  ich,  nach  Betonen,  daß  die  Natur  des  Einkommens  des  Arbeiters  bei  der
Arbeiterversicherung  gr  rößere  Elasticität  i  den  Beiträgen  wie  in  der  Hütfe  als  mit
sier  modernen  Versicherungsgesellschaft  vereinbar  sei.  fordere,  folgendermaßen  fortahre:



ntsprach  nun  vollkommen  jene  erste  Unterstützungweise  der  Arbeiter
durch  15  Genofent  Arbeitslose  Arbeiter  erhielten  ein  Zeugniß  von
dem  Vorstande  ihrer  Vereinigung.  Gegen  Vorzeig  ung  desselben  erhielten
  sie  einen  Beitrag  von  jedem  Akheiter  rkstätte,  in  der
sie  beim  Wandern  nach  Arbeit  umschauten.  —  bai  rbeitsrinhenlung
wurden  be  Feiernden  durch  außerordentliche  Beitragserhebungen  von  den  übrigen
Mitgliedern  unterstützt.  Die  gesammten  Verhälinisse  änderten  sich  jedoch  allmäh-