Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1903. (37)

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Derzeichnis derjenigen Werkstätten, 
in deren Betrieb in Abweichung von der Vorschrift im § 13 Abs. 1 des Gesetzes, betreffend 
Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben, vom 30. März 1903 (Reichs-Gesetzbl. S. 113) 
eigene Kinder unter zehn Jahren nach Maßgabe der Bekanntmachung des Reichskanzlers 
vom 17. Dezember 1903 (Reichs-Gesetzbl. S. 312) bis zum 31. Dezember 1905 
beschäftigt werden dürfen. 
Auf solche Werkstätten, in denen durch elementare Kraft (Dampf, Wind, Wasser, Gas, Luft, Elektrizität 
u#sw.) bewegte Triebwerke nicht bloß vorübergehend zur Verwendung kommen, sowie auf solche Werk. 
stätten, in deren Betrieb nach § 12 a. a. O. aus sonstigen Gründen Kinder nicht beschäftigt werden dürfen, 
finden die Ausnahmen keine Anwendung. 
  
  
  
  
  
Gewerbeklase Bezeichnung Art der Beschäftigung, Bezirke, 
Gewerbeart der 
der 7 · - - 
Gewerbestatik Werkstätten für welche die Ausnahme gewährt ist. 
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IVa 2. Verfertigung grober Bekleben der Schiefergriffel mit Sachsen-Meiningen: Kreis Sonne- 
Schieferwaren. Papier, Bemalen, Zählen, Ein= berg und Amtsgerichtsbezirk Eisfeld. 
legen in Etuis. 
IVa9, Verfertigung von Spiell] Zählen der Märbel und Verpacken in Sachsen-Meiningen: Kreis Sonne- 
IVd 7 u. waren aus Stein, kleine Säckchen; bei Porzellan-/ berg und Anmtsgerichtsbezirk Eis— 
IVes. Porzellan oder Glas. märbeln auch Bemalen. Bemalen feld; Sachsen-Coburg und Gotha: 
und Anstreichen von Puppen. Anmtzgerichtsbezirke Neustadt und 
gliedern, Sortieren und EinsetzenRodach. 
von Puppenaugen, Zusammensetzen 
von Duppenteilen. Zusammensetzen 
von Christbaumschmuck, Garnieren 
(Anbringen von Osen, Hütchen, 
Schlingen und dergleichen), Sor- 
tieren, Einlegen in Kartons. Auf- 
reihen von Perlen auf Fäden. 
IVd6, Ve,Bearbeitung von Knöpfen Aufnähen und Aufstecken auf die Hreußen: Regierungsbezirke Düssel- 
IXh, aus Porzellan, Metall, Karten. dorf und Aachen; Sachsen: Kreis- 
XIIg# 3. Horn, Perlmutter und hauptmannschaften Chemnitz und 
  
dergleichen. 
  
  
Zwickau; Baden: für das Groß- 
herzogtum; Sachsen-Altenburg: 
für die Städte Schmölln und Göß- 
nitz und die benachbarten ländlichen 
Ortschaften; Schwarzburg-Rudol- 
stadt: für das Fürstentum.
	        
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