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bunden, den jungen Herzog zu restituiren. Die Minderjaͤhrigkeit
koͤnne nicht entschuldigen, was gescheben sey; das ganze
Land habe Theil genommen; die Instruktion der Gesandten
sey selbst auch von den Staͤnden nicht bloß angenommen,
sondern mit ausgefertigt worden.
Der junge Herzog trieb sich also vier Jahre lang im
Elende herum, und diese vier Jahre hindurch war weder von
einem allgemeinen ständischen Konvente, noch von einem
Ausschußtage die Rede. Das arme Land mußte schwer büßen,
Grenzen der Vertheidigung geblieben sep, sondern sich zu vergroͤßern
gesucht habe. Es war also in der That mit der Distinktion
zwischen Haupt-Instruktion und Nebenbefehl oder Nach-Instruktion
wenig hier ausgerichtet, und überdieß wagt es der
Verfasser nicht einmal, recht positiv zu behaupten, daß gewiß
die Haupt-Instruktion nicht von landschaftlichen Deputirten
unterschrieben worden sep. Seine Worte sind solgende:
„Daß die Landschaft zue Ußfertigung der Hauptinstruction
gezogen worden, erinnert man sich gar nicht, ist auch nicht gebräuchig
und Herkommens. Aber dieses wohl, nachdeme, wie
hieoben gedacht, zwischen dem Herrn Vormünder und den
Staatsrärhen Mißverständnus sich enthalten, und deßwegen den
Abgesandten ein Nebenbefehl erst nachgeschickt werden sollen,
daß einer oder zween von dem kleinen Ausschuß, so ohne das
zu Stuttgart anwesend gewesen, dazu erfodert worden.
„Sonsten hat die Landschaft weder einig ius belli noch soedus
(wederis), und mit dergleichen Sachen gar nichts zu thun,
sondern wann von dem Laudesfürsten eine Landesdefension bereits
geschlossen word.-., alsdann die Landstände oder derselben
Ausschüß erst und zwar einig und allein zu dem Ende beigezogen
werden, de merliis zu reden, wie die Landes-Rettung fortzusetzen.
Da auch einer oder der andere weiter gehen sollte,
thäte er wider der Landschafft Staat und Ordnung, könnte
auch dadurch einem ganzen, so ansehnlichen Corpori, desselben
Stäuden und so viel hundert und tausend in ihren Pririlegis
und so hoch und vielfältig bekräftigten Freiheiren, Verträgen
und Landtags-Abschieden im geringsten nicht präjudiciren.“ «