Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1904. (38)

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beamten eines jeden zur Personenbeförderung dienenden Zuges ein Abdruck zu- 
zustellen. 
10. Von jedem durch den Arzt als Fleckfieber erkannten Erkrankungsfall 
ist seitens des betreffenden Stationsvorstehers sofort der vorgesetzten Betriebs- 
behörde und der Ortspolizeibehörde schriftliche Anzeige zu erstatten, welche, soweit 
sie zu erlangen sind, folgende Angaben enthalten soll: 
a) Ort und Tag der Erkrankung; 
b) Name, Geschlecht, Alter, Stand oder Gewerbe des Erkrankten; 
e) woher der Erkrankte zugereist ist 
d) wo der Kranke untergebracht ist. 
A. Anweisung über die Behandlung der Eisenbahn-Personen- und 
Schlafwagen bei Fleckfiebergefahr. 
1. Während eines Fleckfieberausbruchs im Inland oder in einem benach- 
barten Gebiet ist für besonders sorgfältige Reinigung und Lüftung der dem 
Personenverkehre dienenden Wagen Sorge zu tragen; es gilt dies namentlich in 
bezug auf Wagen der 3. und 4. Klasse, welche zur Massenbeförderung von 
Personen aus einer von dem Fleckfieber ergriffenen Gegend gedient haben. 
2. Ein Personenwagen, in welchem ein Fleckfieberkranker sich befunden 
hat, ist sofort außer Dienst zu stellen und der nächsten mit den nötigen Ein- 
richtungen versehenen Stations zur Desinfektion zu überweisen, welche in nach- 
stehend angegebener Weise zu bewirken ist. 
Etwaige grobe Verunreinigungen im Innern des Wagens sind durch 
sorgfältiges und wiederholtes Abreiben mit Lappen, welche mit Karbolsäure- 
lösung befeuchtet sind, zu beseitigen. Alsdann sind die Läufer Matten, Teppiche, 
Vorhänge und beweglichen Polster abzunehmen, in Tücher, welche mit Karbol- 
säurelösung stark angefeuchtet sind, einzuschlagen und der Dampfdesinfektion zu 
unterwerfen. Ein vorheriges Ausklopfen dieser Gegenstände ist zu vermeiden. 
Gegenstände aus Leder, welche eine Dampfdesinfektion nicht vertragen, sind mit 
Karbolsäurelösung gründlich abzureiben. Demnächst ist der Wagen durchweg 
einer sorgfältigen Reinigung zu unterwerfen, wobei seine abwaschbaren Teile mit 
Karbolsäurelösung zu behandeln sind, und sodann in einem warmen, luftigen und 
trockenen Raume mindestens drei Tage lang aufzustellen. 
Die bei der Reinigung verwendeten Sappen sind zu verbrennen. 
Zur Herstellung der Karbolsäurelösung wird 1 Gewichtsteil verflüssigte 
Karbolsäure (Acidum carbolicum liquefactum des Arzneibuchs für das Deutsche 
Reich) mit 30 Gewichtsteilen Wasser gemischt. 
3. Ist ein Schlafwagen von einem Fleckfieberkranken benutzt worden, so 
muß die während der Fahrt gebrauchte Wäsche desinfiziert werden. Zu diesem 
Reichs. Gesetzbl. 1904. 23
	        
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