Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1904. (38)

— 196 — 
  
Zweite Anlage zum Etatsgesetze. 
Besoldungs-Etat 
für das 
Reichsbankdirektorium auf das Rechnungsjahr 1904. 
  
  
  
  
  
Betrag 
g; für das 
Titel. Ausgabe. Rechnungsjahr 
1904. 
Mark. 
Besoldungen. 
1. Der Präsident . . . . . . . . . . . . . . .. . .. ... ... . .. . ... . . . . . . .. 30 000 
(Außerdem freie Wohnung im Bankgebäude, Licht und 
Heizung.) 
2. Ein Vizepräsident 18.000 Mark, sieben Mitglieder mit 9000 Mark 
bis 15 000 Mark . . . . . . . . .. .. . . . . .. 100 500 
Summe Titel 1 und 2 136 500 
3.Mietsentschädigung (Wohnungsgeldzuschuß) je 1 500 Mark für 
die Beamten unter Titel 2 . . . .. .. . .. . . . . . . . . . .. .. . . . ... 12 000 
4. Zu nicht pensionsfähigen Zulagen an den Vizepräsidenten und die 
Mitglieder bis zum Betrage von je 3 000 Mark jährlich. . . . . . 18 000 
Summe . 166 500 
  
  
 
	        
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