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Betrag
für das
Einnahme und Ausgabe. Rechnungs-
jahr 1904.
Mark.
Wiederholung.
Die Einnahmen und Ausgaben betragen:
I. für das Ostafrikanische Schutzgebiet:. 9 636 720
II. für Kamerun: . .. 4 086 000
III. für Togo . . .. . . . . . .. 1605 500
IV. für das Südwestafrikanische Schutzgebiet ... . .. .. . . .. . .... 12 530 450
V. für Neuguinea . ... . .. . . .. . . .. .. . . . . . .. 1 016 000
VI. für die Karolinen, Palau und Mariannen 328 600
VII. für Samoa . . . . .. ....... 586 000
VIII. für Kiautschou .... ....... .. .. .. . . . . . . .. . .. 13 088 300
zusammen 42 877 570
Anmerkung.
Ersparnisse, welche bei den Fonds zu Besoldungen und zu sonstigen
Diensteinkünften etatsmäßiger Beamten und Militärpersonen dadurch
entstehen, daß Stellen zeitweilig nicht besetzt sind oder von ihren In-
habern nicht versehen werden können, fließen dem Reservefonds zu.
Für die Aufrückungszeiten und die Aufrückungsstufen bezüglich der
Auslandsgehälter, für die Höhe der Kolonialdienstzulagen sowie für
die der Pensionsberechnung zu Grunde zu legenden Bezüge der Beamten
in den afrikanischen Schutzgebieten sowie in den Schutzgebieten Neu-
guinea und Samoa gelten die Bestimmungen der Denkschrift zum
Haupt-Etat der Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1900 mit der
Maßgabe, daß die Auslandsgehälter in einjährigen Fristen aufsteigen
und nach fünf Jahren der Höchstbetrag erreicht wird.
Neues Palais, Potsdam, den 20. Mai 1904.
(L. S.) Wilhelm.
Graf von Bülow.
Herausgegeben im Reichsamte des Innern.
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.