Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1904. (38)

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"7. 
Gebrauch und Berichtigung der Spiegelinstrumente. 
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S — 
C. Nautik. 
Mathematische Geographie. 
Prüfung, Aufstellung und Gebrauch der Steuer= und Meilkompasse. 
Einfachere Methoden zur Bestimmung der Ablenkung der Kom- 
passe an Bord. 
Einrichtung und Benutzung der gebräuchlichen Loggs. 
Besteckrechnung nach Kurs und Distanz sowie nach Koppelkurs; Be- 
richtigung der Kurse für Abtrift des Schiffes sowie für Ablenkung 
und Mißweisung des Kompasses. 
Ortsbestimmung durch Peilung und Höhenwinkelmessung von Gegen- 
ständen sowie Winkelmessung zwischen denselben, wenn ihre Lage oder 
Höhe bekannt ist. 
Ermittelung der Richtung und Geschwindigkeit von Strömungen) Be- 
stimmung von Kurs und Fahrt des Schiffes in Strömungen) Be- 
richtigung des Bestecks bei Strömungen. 
Zeichnen und Gebrauch der Seekarten; Gebrauch der Steuertafel 
Gebrauch des künstlichen Horizonts. 
Gebrauch und Behandlung der Schiffächronometer. 
Kenntnis der wichtigsten Sternbilder und Gestirne. 
Berechnung von Gestirnshöhen; Berichtigung beobachteter Höhen durch 
Kimmtiefe, Strahlenbrechung, Parallaxe und Halbmesser. 
Bestimmung der Breite 
*a) aus Meridianhöhen der Sonne und Firxsterne, 
bb) aus Nebenmeridianhöhen der Gestirne nach Chronometer und 
Länge. 
Bestimmung der Länge aus Chronometer und Gestirnshöhen. 
Bestimmung des Chronometerstandes gegen Greenwicher Zeit aus 
Monddistanzen und Berechnung der Länge bei gegebener Ortszeit. 
Bestimmung der Breite und Länge aus Chronometer und zwei Ge- 
stirnshöhen. 
Bestimmung der Mißweisung und Kompaßablenkung aus Anplituden 
und Azimuten der Sonne. 
Berechnung der Hoch= und Niedrigwasserzeit; Beschickung der Lotungen 
auf Niedrigwasser. 
Führung des Schiffstagebuchs. 
D. Seemannschaft. 
.Kenntnis der baulichen Einrichtungen und Ausrüstung der Seeschiffe. 
Auf-- und Abtakelung der Seeschiffe. 
Stauung der Ladung) Kenntnis der Schiffs= und Ladepapiere.
	        
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