fullscreen: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Fünfzehnter Jahrgang. 1887. (15)

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Anlage R 4. 
  
Abschluß 
des 
Kontobuchs über Zugang und Abgang an denaturirtem Branntwein 
des (der) 
(Fabrikanten Mergel) zu (Braunsberg) 
für 
das Vierteljahr (ue 1888). 
  
Anleitung. 
Die Gewerbtreibenden, welche Branntwein für ihren Gewerbebedarf statt mit dem allgemeinen Denaturirungsmittel 
mit Pyridinbasen, Terpentinöl, Thieröl oder Schwefeläther denaturiren lassen dürfen, haben auf Verlangen des Hauptamts einen 
Abschluß der über Zugang und Abgang an denaturirtem Branntwein geführten Kontobücher nach diesem Muster aufzustellen 
und einzureichen. 
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