Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1904. (38)

e) über den Masnedsund (Masnedø—Orehoved), 
f) zwischen Gjedser und Warnemünde — wegen dieser Dampffähren- 
verbindung siehe unter B. I. 4; 
aber mit Ausschluß: 
der von der Südfünenschen Eisenbahngesellschaft betriebenen Staats- 
bahnstrecke Nyborg—Faaborg und 
der Dampfschiffstrecke Korsor—Kiel. 
2. Folgende unter Staatsverwaltung stehende Privateisenbahnstrecken: 
a) Orehoved—Gjedser, 
b) Aalestrup—Viborg, 
c) Soró-Vedde. 
B. Bahnstrecken, welche sich im Betrieb oder Mitbetrieb 
auswärtiger Eisenbahnverwaltungen befinden. 
Deutscher Verwaltungen. 
3. Die von den Königlich Preußischen Staatsbahnen betriebene Strecke von 
der deutsch-dänischen Grenze bei Farris bis Vamdrup. 
4. Die in Gemeinschaft mit den Großherzoglich Mecklenburgischen Staats- 
bahnen betriebene Dampffährenverbindung Gjedser—-Warnemünde. 
Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, welche von dänischen Verwaltungen 
im Auslande betrieben sind, ist zu vergleichen: 
Deutschland, Ziffer 127. 
  
Frankreich. 
A. Von französischen Verwaltungen betriebene Bahnen und Bahn- 
strecken. 
Die Linien von allgemeiner Bedeutung: 
1. Der Nordbahn. 
2. Der Ostbahn, einschließlich der für Rechnung der Konzessionäre betriebenen 
Linien von Monthermé nach Monthermé , Vrigne-Meuse nach Brigne- 
aur-Bois, Carignan nach Messempré, Charmes nach Rambervillers, 
Avricourt nach Blamont und Cirey, Saint-Dizier nach Vassy, Vassy 
nach Doulevant-le-Cháteau. 
3. Der Westbahn. 
4. Der Paris—Lyon-Mittelmeerbahn, einschließlich der für Rechnung der 
Konzessionäre betriebenen Linie des alten Hafens in Marseille und der- 
jenigen von Arles nach Saint-Louis. 

	        
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