e) über den Masnedsund (Masnedø—Orehoved),
f) zwischen Gjedser und Warnemünde — wegen dieser Dampffähren-
verbindung siehe unter B. I. 4;
aber mit Ausschluß:
der von der Südfünenschen Eisenbahngesellschaft betriebenen Staats-
bahnstrecke Nyborg—Faaborg und
der Dampfschiffstrecke Korsor—Kiel.
2. Folgende unter Staatsverwaltung stehende Privateisenbahnstrecken:
a) Orehoved—Gjedser,
b) Aalestrup—Viborg,
c) Soró-Vedde.
B. Bahnstrecken, welche sich im Betrieb oder Mitbetrieb
auswärtiger Eisenbahnverwaltungen befinden.
Deutscher Verwaltungen.
3. Die von den Königlich Preußischen Staatsbahnen betriebene Strecke von
der deutsch-dänischen Grenze bei Farris bis Vamdrup.
4. Die in Gemeinschaft mit den Großherzoglich Mecklenburgischen Staats-
bahnen betriebene Dampffährenverbindung Gjedser—-Warnemünde.
Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, welche von dänischen Verwaltungen
im Auslande betrieben sind, ist zu vergleichen:
Deutschland, Ziffer 127.
Frankreich.
A. Von französischen Verwaltungen betriebene Bahnen und Bahn-
strecken.
Die Linien von allgemeiner Bedeutung:
1. Der Nordbahn.
2. Der Ostbahn, einschließlich der für Rechnung der Konzessionäre betriebenen
Linien von Monthermé nach Monthermé , Vrigne-Meuse nach Brigne-
aur-Bois, Carignan nach Messempré, Charmes nach Rambervillers,
Avricourt nach Blamont und Cirey, Saint-Dizier nach Vassy, Vassy
nach Doulevant-le-Cháteau.
3. Der Westbahn.
4. Der Paris—Lyon-Mittelmeerbahn, einschließlich der für Rechnung der
Konzessionäre betriebenen Linie des alten Hafens in Marseille und der-
jenigen von Arles nach Saint-Louis.