Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1904. (38)

Zu Anlage 1. 
  
Wie schützt sich der Schiffer vor der Cholera? 
Zusammengestellt im Kaiserlichen Gesundheitsamte. 
  
Schiffer sind mit ihren Familien der Cholera besonders ausgesetzt. 
Durch die Beachtung nachstehender Regeln kannst Du Dich in wirksamer 
Weise vor der Cholera schützen. 
1. Das Choleragift findet sich häufig im Wasser, mit welchem Dein 
Beruf, zum Beispiel beim Staken, Rudern, Einholen der Taue und Ketten Dich 
vielfach in Berührung bringt. Auch wenn dies Wasser ganz klar ist und gut 
schmeckt, kann das Choleragift darin enthalten sein. 
2. Trinke daher niemals Wasser aus Kanälen, Flüssen und Seen; benutze 
es aber auch nicht zum Waschen der Hände und des Gesichts, zum Spülen des 
Eßgeschirrs und der Trinkgefäße noch zum Aufwischen des Wohnraums. Hüte Dich, 
Gegenstände, die mit solchem Wasser in Berührung waren, oder die Du mit nassen 
Händen angefaßt hast (Zigarren, Pfeifen zum Beispiel), zum Munde zu führen. 
3. Nimm zum Trinken, Waschen und Spülen nur unverdächtiges Wasser 
aus guten Brunnen und Wasserleitungen. Bei den Schleusen und Überwachungs- 
stellen sind die Entnahmestellen zu erfragen oder schon kenntlich gemacht. 
4. Halte an Bord gutes Wasser in einem zugedeckten Gefäße von aus- 
reichender Größe (Tonne, Eimer). 
5. Bist Du aus Mangel an unverdächtigem Wasser genötigt, aus dem 
Fahrwasser zu schöpfen) so benutze dies Wasser nur, nachdem es mehrere Minuten 
lang gekocht ist. 
6. Vor dem Essen reinige stets die Hände gründlich mit Wasser und 
Seife. Noch besser ist die Desinfektion mit verdünntem Kresolwasser, durch 
welches sich zum Beispiel auch Arzte und Krankenpfleger schützen. 
7. Verunreinige das Fahrwasser nicht durch Ausleerungen und halte auch 
Deine Angehörigen davon ab. Benutze zur Verrichtung der Notdurft besondere 
Gefäße, in welche zuvor Kalkmilch, die an den Überwachungsstellen ausgeteilt 
wird, geschüttet worden ist. 
8. Vermeide jedes Übermaß im Genusse von Speisen und Getränken, ent- 
nimm die Lebensmittel nur aus zuverlässig reinlichen Verkaufsstellen und schütze 
Dich durch zweckmäßige Kleidung vor Erkältungen. Halte Deine Kammern pein- 
lich sauber; genieße alle Nahrung (besonders Milch) womöglich nur in gekochtem 
Zustande. Vermeide den Verkehr mit choleraverdächtigen Personen und gehe 
nicht in unreinliche Wirtschaften. 
9. Bei Erkrankungen, insbesondere an Durchfall, Leibschmerz und Er- 
brechen, wende Dich sofort an den nächsten Arzt. Ausleerungen so Erkrankter 
dürfen unter keinen Umständen in das Wasser gelangen. 
 
	        
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