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Nummern
des russischen Zollsatz
allgemeinen
Tarifs (vom Bezeichnung der Waren. Einheit. in
13./26. Januar 1903). Rubeln. Kopeken.
(aus 150) mit Teilen aus Holz, Kupfer oder Kupfer-
legierungen ... Pud 4 20
Anmerkung. Waren aus schmiedbarem Gusse
werden wie Eisen- und Stahlwaren verzollt.
151 Eisen- oder Stahlwaren, geschmiedet, gestanzt, ge-
gossen — unbefeilt oder mit Befeilung an den
Seiten und Rändern, jedoch ohne weitere Be-
arbeitung —, außer den besonders genannten;
geschmiedete Nägel. ... . . . . . . . ..... . . . . . Pud 2 10
aus 152 Eiserne oder stählerne Kesselschmiedearbeiten:
aus 1. Dampfkessel und ähnliche Apparate Pud 2 10
153 Eisen- oder Stahlwaren, nicht besonders genannte,
gemustert (fassoniert), abgedreht, poliert, bronziert
oder auf andere Weise bearbeitet, auch mit Teilen
aus Holz, Kupfer oder Kupferlegierungen:
1. jeder Art, außer den in Punkt 2 genannten Pud 4 20
2. Vorhänge- und Einsatzschlösser, außer den
kupfernen, sowie Schrauben (für Holz) Pud 6 –
Anmerkung. Alle eisernen und stählernen Bau-
und Möbelbeschläge werden nach den betreffenden
Punkten der Nummer 153 verzollt, falls sie nicht
in Nummern des russischen Tarifs aufgeführt sind,
für die ein höherer Zollsatz festgesetzt ist. Die Ver-
nickelung solcher Gegenstände begründet nicht die
Zuweisung zu einem höheren Zollsatze.
Bolzen, Zapfen, Nieten, Schlüssellochdeckel und
Schlüsselrohre aus Kupfer und Messing sind ohne
Einfluß auf die Verzollung der Vorhänge- und
Einsatzschlösser, an denen sie angebracht sind.
aus 154 Waren aus Weißblech
1. jeder Art; auch lackierte, emaillierte, verzinkte
oder mit anderen unedlen Metallen über-