Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1905. (39)

— 123 — 
   
Nummern 
des russischen 
allgemeinen 
Tarifs (vom 
13./26. Januar 
1903). 
Bezeichnung der Waren. 
Einheit. 
Zollsatz 
in 
Rubeln. Kopeken. 
  
(aus 205) 
206 
aus 208 
Reichs · Gesetzbl. 
  
Punkt 1c ohne Zuschlag auch dann verzollt werden, 
wenn sie mit einreihigen Zwickeln aus Seide oder 
Halbseide versehen sind. Gewirkte Kleidungsstücke 
jeder Art fallen unter Nummer 205. 
Tüll, außer seidenem, im Stücke oder abgepaßt: 
1. baumwollener gemusterter Gardinentüll (nicht 
gestickt und ohne aufgenähte Arbeit [Appli- 
kationen) . . .... 
2. Tüll jeder Art, nicht besonders genannter.. 
Spitzen und Waren aus Spitzen: 
1. seidene oder in Verbindung mit Seide 
2. andere jeder Art 
Stickereien, gestickte Gewebe und gestickter Tüll: 
aus 1. jeder Art außer den in Punkt 2 dieser 
Nummer (208) genannten: 
b) andere jeder Art — außer den seidenen 
und halbseidenen — bestickt mit Seide, 
Gold, Silber, unechtem Gold= und Silber- 
gespinste . . ... 
e) die unter lit. b dieses Punktes genannten, 
mit gewöhnlichen Stoffen bestickt..... . 
aus 2. Gewebe und Tüll, nicht weniger als ein Arschin 
breit, an einer Kante in einer Breite von 
höchstens ein Werschok bestickt. 
Anmerkung zu Punkt 2. Soweit für Gewebe 
und Tüll ohne Stickerei vertragsmäßige Zollsätze 
festgesetzt sind, werden die in diesem Punkte vor- 
gesehenen Zuschläge unter Zugrundelegung der ver- 
tragsmäßigen Zollsätze berechnet. 
1905. 
  
Pfund 
Pund 
Pfund
 
Pfund 
Pfund 
20 
  
8 
4 72½ 
  
10 80 
 
	        
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