Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1905. (39)

— 129 — 
  
Nummern 
des russischen 
allgemeinen 
Tarifs (vom 
13./26. Januar 
1903). 
Bezeichnung der Waren. 
Einheit. 
Zollsatz 
in 
Rubeln. Kopeken. 
  
(aus 211) 
aus 212 
aus 214 
215 
  
sind, sowie Hüllen aus Papier oder Ledertuch werden 
nicht besonders verzollt, wenn sie mit den Schirmen 
eingehen. 
aus 3. aus a) Schirmgestelle ohne Griff, jedoch auch 
mit einem über das Gestell hinaus- 
ragenden und zur Befestigung eines 
Griffes dienenden Metallstocke sowie 
deren Bestandteile (Rippen, Metall- 
stöck 
Knöpfe: · 
aus 1. Metallknöpfe jeder Art, außer goldenen, 
silbernen und Patinknöpfen (Nummer 148); 
leinene, baumwollene, wollene und seidene 
Knöpfe jeder Art 
aus 2. aus Porzellanen 
Anmerkung zu Nummer 212. Die Verzol- 
lung nach dieser Nummer (212) erfolgt einschließlich 
des Gewichts der Karten, auf denen die Knöpfe be- 
festigt sind. 
Anmerkung zu Punkt 2 der Nummer 212. 
Das Zirkular des Zolldepartements vom 15. Ja- 
nuar 1897 Nummer 1087 Abs. 3, betreffend die 
Verzollung von Knöpfen aus Porzellannachahmungen, 
bleibt während der Dauer dieses Vertrags in Kraft. 
Jet, Perlen aus Wachs, Glas, Metall und anderen 
gewöhnlichen Stoffen. 
Anmerkung. Sogenannte Wachsperlen und 
Perlen aus inwendig mit Fischschuppen= oder anderer 
Perlenessenz belegten Kügelchen aus weißem Glase 
fallen unter diese Nummer (214), auch wenn sie sich 
als Nachahmungen von echten Perlen darstellen. 
Galanterie= und Toilettenartikel, nicht besonders ge- 
nannte, zusammengesetzt oder auseinander- 
genommen; Kinderspielzeug: 
1. wertvolle Gegenstände, in welchen Seide, Alu- 
minium) Perlmutter, Korallen, Schildpatt, 
  
Pfund 
Pfund 
  
  
— 25 
  
 
	        
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