Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1905. (39)

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7. Im § 53,1 erhält der dritte Absatz folgende veränderte Fassung: 
Die Feststellung des Inhalts und die Ausladung der 
einzelnen Wagen hat an der Hand der in den Wagen an- 
gehefteten Abschriften der Ladeverzeichnisse (§ 51,2 dritter 
Absatz) zu erfolgen. 
Berlin, den 31. Januar 1905. 
Der Reichskanzler. 
Graf von Bülow. 
  
Herausgegeben im Reichsamte des Innern. 
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei. 
Bestellungen auf einzelne Stücke des Reichs-Gesetzblatts sind an das Kaiserliche Postzeitungsamt in Berlin W. 9 zu richten. 
  
 
	        
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