Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1905. (39)

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(Nr. 3112.) Gesetz, betreffend die Feststellung des Haushalts-Etats für die Schutzgebiete 
auf das Rechnungsjahr 1905. Vom 1. April 1905. 
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König 
von Preußen etc. 
verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats 
und des Reichstags, was folgt: 
Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushalts-Etat der Schutz- 
gebiete auf das Rechnungsjahr 1905 wird in Einnahme und Ausgabe auf 
91 214 558 Mark festgesetzt. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Kaiserlichen Insiegel. 
Gegeben Gibraltar, den 1. April 1905. 
(L. S.) Wilhelm. 
Graf von Bülow.
	        
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