Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1905. (39)

— 317 — 
Reichs-Gesetzblatt. 
  
Nr. 20. 
Inhalt: Bekanntmachung, betreffend die Bildung von Weinbaubezirken. S. 317. — Bekanntmachung, 
betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf der Wanderausstellung der 
Deutschen Landwirtschaftsgesellschaft in München 1905. S. 318. 
  
  
  
(Nr. 3131.) Bekanntmachung, betreffend die Bildung von Weinbaubezirken. Vom 5. Mai 1905. 
Durch Vereinbarung zwischen der Königlich Bayerischen und der Herzoglich 
Sachsen-Koburg-Gothaischen Regierung ist der bisher einen eigenen Weinbaubezirk 
bildende Amtsgerichtsbezirk Königsberg in Franken dem zweiten fränkischen Wein- 
baubezirke zugelegt worden. 
Die mit Bekanntmachung vom 3.Oktober v. J. — Reichs-Gesetzbl. S. 371 — 
veröffentlichte Übersicht der Weinbaubezirke ist daher abzuändern, wie folgt: 
  
 
  
  
  
 
  
  
Bundesstaat          Lau-                                                                                                                Name 
und                        fende                  Umfang des Weinbaubezirkes.                                  des 
Verwaltungsbezirk.  Nr. Weinbaubezirkes. 
  
II. Bayern. 
Regierungsbezirk    7. Vom Regierungsbezirk Unterfranken und Aschaffen-      2. Fränkischer 
Unterfranken und burg: die Bezirksämter Ebern, Hammelburg, Haß-         Weinbaubezirk. 
Aschaffenburg furt, Hofheim, Karlstadt, Kissingen, Neustadt a. S., 
bezw. Ober-     Schweinfurt und Würzburg sowie die Städte 
franken.          Schweinfurt und Würzburg und vom Regierungs- 
bezirk Oberfranken: die Bezirksämter Bamberg l 
und II, Forchheim und Staffelstein sowie die Städte 
Bamberg und Forchheim; ferner der Herzoglich 
Sächsische Amtsgerichtsbezirk Königsberg in Franken. 
Abschnitt IX der Übersicht ist zu streichen. 
Berlin, den 5. Mai 1905. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: 
Graf von Posadowsky. 
  
  
  
  
  
Reichs- Gesetzbl. 1905. 54 
Ausgegeben zu Berlin den 10. Mai 1905.
	        
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