Nummer des
Zollansatz für
schweizerischen Benennung der Gegenstände 100 g
allgemeinen Tarifes Franken
250 Holzwaren aller Art, im allgemeinen Tarif nicht anderweit genannt,
vorgearbeitet, auch gehobelt: nicht zusammengesetzt . .. 3.50
Bauschreinerwaren, fertig, auch mit Metallbeschlägen oder in Verbin-
dung mit Glas:
251 glatt, nicht fourniert, roh .. . . . .. . . . . . ... 10.—
252 — andere (fourniert, gekehlt, geschnitzt, bemalt, gefirnißt, gebeizt, ge-
wichst, poliert, usw. . . ... . .. . . . . . ... 25.—
Anmerkung zu den Nrn. 251 und 252. Rolladen aus
Holz, auch mit Metallbeschlägen, fallen je nach ihrer Beschaffenheit
unter Nr. 251 oder Nr. 252, und zwar auch dann, wenn sie mit
Gespinstwaren verbunden sind. Derartige Rolladen werden nicht schon
deshalb als gekehlt angesehen, weil die einzelnen Leisten, aus denen
sie bestehen, mit Auskehlungen versehen sind, um das bessere Uber-
einandergreifen zu ermöglichen.
253 Rechenmacherwaren, im allgemeinen Tarif nicht anderweit genannt,
auch mit Metallbeschlägen . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . .. 12.—
Küfer- und Küblerwaren, montiert oder demontiert:
— ohne Eisenbeschläge:
256a — Fässer, auch mit Eisenreisen .. 6. —
256b — — andere . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . 12.—
256c - mit Eisenbeschlägen . . . . .. . . . . . . . ... 12.—
Drechslerwaren:
— roh:
257a — — Holzspulen . . .. .................... 10.—
257b — andere rohe . . . ... 20.—
258 — andere 25.—
Schreinerwaren, Möbel und Möbelteile (mit Ausnahme der Korb-
möbel), massiv oder fourniert, auch ganz oder teilweise aus ge-
bogenem Holz:
— glatt:
259 ——roh............................................. 15. —
260 ——andere........................................... 20.—