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Regierungs-Blatt
Königreich Württemberg.
Ausgegeben Stutt gart Freitag den 17. Juni 1859.
Inhalt.
Königliche Dekrete. Keine.
Verfügungen der Departements. Gemeinbescheid, betreffend die Zulassung ausländischer
Advokaten zu mündlichen Verhandlungen in Civil-Prozeßsachen, welche auf Requlfitlon auswärtiger
Gerlchte vorgenommen werden. — Verfügung, betreffend die Aufhebung von Vorschriften bezüglich der
polizeilichen Aufsicht auf den Verkehr mit Linnengarn und die Leinwandweberei. — Bekanntmachung,
betreffend die Erthellung der juristischen Persönlichkeit an die „Evangelische Gesellschaft“ in Stuttgart.
— Verfügung, betreffend die Ablieferung von Leichnamen an die anakomischen Anstalten des Königreichs.
— Bekanntmachung, betreffend die Aufnahme eines Staatsanlehens von 5,700,000 fl.
I. Unmittelbare Königliche Dekrete.
Keine.
II. Verfügungen der Departementé.
A) Des Justiz-Departements.
Des Civilsenats des K. Obertribunale.
Gemeinbescheid, betreffend die Zulassung ausländischer Advokaten zu mündlichen Verhandlungen in
Civil-Prozeßsachen, welche auf Requisition auswärtiger Gerichte vorgenommen werden.
Nachdem bei dem Obertribunal die Frage von der Zulassung ausländischer
Advokaten zu mündlichen Verhandlungen in Civil-Prozeßsachen, welche auf Requisition
auswärtiger Gerichte vorgenommen werden, neuerdings zur Erörterung gekommen