Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1859. (36)

R  o.
Regierungs-Blatt

Königreich  Württemberg.

 

Ausgegeben  Stutt  gart  Freitag  den  17.  Juni  1859.

Inhalt.

Königliche  Dekrete.  Keine.

Verfügungen  der  Departements.  Gemeinbescheid,  betreffend  die  Zulassung  ausländischer
Advokaten  zu  mündlichen  Verhandlungen  in  Civil-Prozeßsachen,  welche  auf  Requlfitlon  auswärtiger
Gerlchte  vorgenommen  werden.  —  Verfügung,  betreffend  die  Aufhebung  von  Vorschriften  bezüglich  der
polizeilichen  Aufsicht  auf  den  Verkehr  mit  Linnengarn  und  die  Leinwandweberei.  —  Bekanntmachung,
betreffend  die  Erthellung  der  juristischen  Persönlichkeit  an  die  „Evangelische  Gesellschaft“  in  Stuttgart.
—  Verfügung,  betreffend  die  Ablieferung  von  Leichnamen  an  die  anakomischen  Anstalten  des  Königreichs.
  —  Bekanntmachung,  betreffend  die  Aufnahme  eines  Staatsanlehens  von  5,700,000  fl.

I.  Unmittelbare  Königliche  Dekrete.

Keine.
II.  Verfügungen  der  Departementé.
A)  Des  Justiz-Departements.
Des  Civilsenats  des  K.  Obertribunale.

Gemeinbescheid,  betreffend  die  Zulassung  ausländischer  Advokaten  zu  mündlichen  Verhandlungen  in
Civil-Prozeßsachen,  welche  auf  Requisition  auswärtiger  Gerichte  vorgenommen  werden.

Nachdem  bei  dem  Obertribunal  die  Frage  von  der  Zulassung  ausländischer
Advokaten  zu  mündlichen  Verhandlungen  in  Civil-Prozeßsachen,  welche  auf  Requisition
auswärtiger  Gerichte  vorgenommen  werden,  neuerdings  zur  Erörterung  gekommen