Nummer
des zur Zeit des Eingangszoll
Vertragsabschlusses Benennung der Gegenstände
giltigen belgischen Maßstab Betrag
Zolltarifs
Fr.
aus 65 Sämereien, andere als Ölsämereien; Holzstoff .. .. .. . . . . frei
aus 66 Flaschen, Fläschchen, große Flaschen, Kolben oder Transport-
flaschen: ·
aus weißem oder halbweißem Glas............. 100 kg 2
andere .. 100 kg 1,50
Große Flaschen, Kolben oder Transportflaschen, umflochten
oder in Körben aus Weiden oder ähnlichen Stoffen 100 kg 4
Glaswaren, gemeine: andere Gegenstände als Flaschen,
Fläschchen, große Flaschen, Kolben oder Transportflaschen 100 g 1 oder, nach Wahl des Einbringers Wert 10 Prozent
Glaswaren, andere, mit Ausnahme des Spiegel- und Fenster-
glases, der Glasfliesen, der Pflasterplakten und des Dachglases Wert 10 Prozent
aus 67 Gänseleberpasteten 100 kg 60
69. Wein.
Anmerkungen.
1. Auf die deutschen Weißweine sollen alle Erleichterungen
in der Zoll- und Steuerbehandlung Anwendung finden,
die etwa anderen ausländischen Weinsorten, insbesondere
den fremden Rotweinen jeglichen Ursprungs, eingeräumt
werden sollten.
2. Die Zoll- und Steuerbelastung des stillen Weißweines in
Flaschen soll die Zoll- und Steuerbelastung des Weines
in Fässern nicht um mehr als 10 Franken für 1 Hekto-
liter übersteigen.
aus 70 Fahrräder und Fahrradteile Wert 12 Prozent
,