Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1905. (39)

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En foi de dquoi. les Plénipo-                    Zu Urkund dessen haben die Bevoll- 
tentiaires ont signé le present Pro-       mächtigten das gegenwärtige Protokoll 
Ces-Verbal.                                                         unterzeichnet. 
Fait à Paris, le 18 mai 1901.                  Geschehen zu Paris am 18. Mai 1904. 
Ra dolin. 
A. Leghait. 
F. Reventlow. 
F. de Leon F Castillo. 
Delcassé. 
Radolin. 
A. Leghait. 
F. Reventlow. 
F. de Leon y Castillo. 
Delcassé. 
Edmund Monson. Edmund Monson. 
G. Tornielli. G. Tornielli. 
A. de Stuers. A. de Stuers. 
T. de Souza Roza. T. de Sounza Roza. 
Nelidow. Nelidow. 
Pour la Suède ei pour la Noräge: Für Schweden und für Norwegen: 
Akerman. Akerman. 
Lardy. Lardy. 
  
(Nr. 3155.) Bekanntmachung, betreffend das in Paris am 18. Mai 1901 unterzeichnete 
Abkommen zwischen dem Deutschen Reiche und anderen Staaten über 
Verwaltungsmaßregeln zur Gewährung wirksamen Schutzes gegen den 
Mädchenhandel. Vom 12. Juli 1905. 
Das in Paris am 18. Mai 1904 unterzeichnete Abkommen über Verwal- 
tungemaßregeln zur Gewährung wirksamen Schutzes gegen den Mädchenhandel, 
das nebst Unterzeichnungsprotokoll, beides mit deutscher Übersetzung, vorstehend 
abgedruckt ist, ist, nachdem sämtliche Bundesregierungen und der Kaiserliche 
Statthalter in Elsaß-Lothringen ihr Einverständnis damit erklärt hatten, für 
Deutschland ratifiziert worden; es ist ferner ratifiziert worden von Dänemark, 
Frankreich, Großbritannien, Italien, Rußland, Schweden und Nor- 
wegen, der Schweiz und Spanien. Die Ratifikationsurkunden aller dieser 
Länder sind am 18. Januar 1905 in Paris, durch Niederlegung bei der Fran- 
zösischen Regierung, ausgetauscht worden. Im Anschluß an das Unterzeichnungs-
	        
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