Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1905. (39)

  
Reichs- Gesetzblatt Nr. 39. 
Inhalt: Bekanntmachung, betreffend die Vereinbarung erleichternder Vorschriften für den wechselseitigen 
Verkehr zwischen den Eisenbahnen Deutschlands und Luxemburgs. S. 751. 
  
  
  
  
  
  
(Nr. 3167.) Bekanntmachung, betreffend die Vereinbarung erleichternder Vorschriften für den 
wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisenbahnen Deutschlands und Luxem- 
burgs. Vom 15. September 1905. 
Die in der Bekanntmachung vom 6. Juli d. J. (Reichs-Gesetzbl. S. 597) 
veröffentlichten Änderungen der Anlage B zur Eisenbahn-Verkehrsordnung finden, 
nachdem die Großherzoglich Luxemburgische Regierung auf Grund der mit ihr 
getroffenen Vereinbarung (Reichs-Gesetzbl. von 1893 S. 189) zugestimmt hat, 
auch im deutsch-luxemburgischen Wechselverkehr Anwendung. 
Berlin, den 15. September 1905. 
Der Reichskanzler. 
Fürst von Bülow. 
  
Herausgegeben im Reichsamte des Innern. 
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei. 
Bestellungen auf einzelne Stücke des Reichs.Gesetzblatts sind an das Kaiserliche Postzeitungsamt in Berlin W. 9 zurichten. 
  
  
Reichs- Gesetzbl. 1905. 121 
Ausgegeben zu Berlin den 21. September 1905.
	        
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