Reichs-Gesetzblatt.
7.
Inhalt: Zusatz vertrag zum Handels= und Zollvertrage zwischen dem Deutschen Reiche und Osterreich-
Ungarn vom 6. Dezember 1891. S. 143. — Erklärung über die Inkraftsetzung dieses Zusatz-
vertrags. S. 237. — Viehseuchenübereinkommen zwischen dem Deutschen Reiche und
Osterreich- Ungarn. S. 287.
(Nr. 3198.) Zusatzvertrag zum Handels- und Zollvertrage zwischen dem Deutschen Reiche
und Österreich-Ungarn vom 6. Dezember 1891. Vom 25. Januar 1905.
— Erklärung über die Inkraftsetzung dieses Zusatzvertrages. Vom
28. Februar 1905.
Seine Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen, im Namen des
Deutschen Reiches, einerseits, und Seine Majestät der Kaiser von Österreich, König
von Böhmen usw. und Apostolischer König von Ungarn, andererseits, von dem
Wunsche geleitet, den zwischen dem Deutschen Reiche und Osterreich-Ungarn be-
stehenden Handels= und Zollvertrag vom 6. Dezember 1891 einer Revision zu
unterziehen, haben beschlossen, einen Zusatzvertrag zu diesem Vertrag abzuschließen,
und hierfür zu Bevollmächtigten ernannt:
Seine Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen:
Allerhöchstihren Staatsminister, Wirklichen Geheimen Rat, Staats-
sekretär des Innern, Arthur Grafen von Posadowsky-Wehner
und
Allerhöchstihren Wirklichen Geheimen Rat, Staatssekretär des
Auswärtigen Amts, Oswald Freiherrn von Richthofen,
Seine Majestät der Kaiser von Österreich, König von
Böhmen usw. und Apostolischer König von Ungarn:
Allerhöchstihren Kämmerer, Wirklichen Geheimen Rat, außer-
ordentlichen und bevollmächtigten Botschafter bei Seiner Majestät
dem Deutschen Kaiser, König von Preußen, Ladislaus Szögyény-
Marich von Magyar-Szögyen und Szolgaegyhsza,
welche unter Vorbehalt der beiderseitigen Ratifikation nachstehende Vereinbarungen
getroffen haben:
Reichs= Gesetzbl. 1906. 23
Ausgegeben zu Berlin den 24. Februar 1906.