Contents : Lehrbuch des Deutschen Staatsrechts.

Die  Zeit  des  Deutschen  Bundes.  $  54.  147

Könige,  die  richterliche  dem  Volke  und  die  gesetzgebende  einer
Versammlung  zu,  welche  sich  zur  Hälfte  aus  aristokratischen,  zur
Hälfte  aus  demokratischen  Elementen  zusammensetzt.  Die  gesetzgebende
  Gewalt  besitzt  gegenüber  der  exekutiven  kein  Veto,  kann
sie  also  nicht  hindern,  etwas  zu  tun,  wohl  aber  hat  sie  das  Recht,
dieselbe  wegen  ihrer  Handlungen  zur  Verantwortung  zu  ziehen
und  ihr  jährlich  Truppen  und  Steuern  zu  bewilligen.  Dagegen
steht  der  Exekutivgewalt  gegenüber  der  gesetzgebenden  ein  Veto
zu,  um  zu  verhindern,  daß  diese  sich  selbst  alle  Gewalt  beilegt
und  so  das  Prinzip  der  Gewaltenteilung  vernichtet.

Diese  Darstellung  ist  unzweifelhaft  in  wesentlichen  Punkten
unrichtig.  Gesetzgebung,  Verwaltung  und  Rechtspflege  sind  Ausdüsse
  der  Staatsgewalt,  aber  keine  selbständigen  Gewalten®,  Sie
stehen  nicht  gleichberechtigt  nebeneinander,  sondern  die  Gesetzgebung
  ist  den  beiden  andern  übergeordnetb.  Eine  mechanische
Verteilung  der  Funktionen  unter  die  einzelnen  Elemente  des  Staatslebens
  hat  in  England  niemals  stattgefunden.  Durch  das  System
parlamentarischer  Regierung,  welches  sich  freilich,  als  Montesquieu
schrieb,  noch  im  Stadium  der  Ausbildung  befand,  ist  dort  sogar
eine  sehr  einheitliche  und  konzentrierte  Staatsgewalt  entstanden.
Das  Parlament  übt  nicht  nur  bei  der  Gesetzgebung  den  entscheidenden
  Einfluß;  aus  seiner  Mitte  geht  auch  die  höchste  Exekutivbehörde
  hervor.  Wenn  trotzdem  der  von  Montesquieu  gefürchtete
Absolutismus  in  England  nicht  entstanden  ist,  so  liegt  das  wesentlich
  an  dem  ermäßigenden  Einfluß,  welchen  die  Selbstverwaltung
und  die  Stellung  der  Gerichte  ausübt,  Faktoren,  die  Montesquieu
bei  seiner  Schilderung  der  englischen  Staatszustände  vollständig
übersehen  hat.

Montesquieus  Darstellung  gewann  ungeheuren  Einfluß  auf
dem  ganzen  europäischen  Kontinente,  welcher  damals  unter  dem
Druck  unumschränkter  Fürstenherrschaft  stand.  Aber  mit  seinen
Ideen  kreuzten  sich  andere,  welche,  fußend  auf  der  Ansicht  von
der  vertragsmäßigen  Entstehung  des  Staates,  den  Grundsatz  der
Volkssouveränetät  zum  obersten  politischen  Prinzip  erhoben  und
in  Rousseaus  Contrat  social  ihren  prägnantesten  Ausdruck  fanden,
Als  daher  in  Frankreich  die  Macht  des  absoluten  Königtums
gebrochen  war,  suchte  man  in  der  neu  zu  errichtenden  Verfassung
zwar  den  Gedanken  der  Gewaltenteilung  zum  Ausdruck  zu
bringen,  bestrebte  sich  jedoch  gleichzeitig,  dem  demokratischen
Elemente  den  überwiegenden  Einfluß  im  Staatsleben  einzuräumen.

a  Letzteres  hat  Montesquieu  gar  nicht  behauptet.  Vgl.  oben  $8  Anm.  e.

db  Vgl.  vorige  N.  .

oc  Vgl,  oben  $8  a.  a.  O.  und  die  dort  zit.  Außerungen  von  Loening
und  OÖ,  Mayer.

8  Über  die  konstitutionellen  Staatstheorien  vgl.  R.  v.  Mohl,  Geschichte
und  Literatur  des  allgemeinen  konstitutionellen  Staatsrechtes.  Geschichte
und  Literatur  der  Staatswissenschaften  (Erlangen  1855)  1  267  ff.;  Gierke
a.  a.  O.  186  ff.;  Bornhak,  Die  Entwicklung  der  konstitutionellen  Theorie,  in
2.StaatsW,.  51  597  ff.;  Anschütz,  Enzykl.  40  ff.  |

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