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Nummer Zollsatz 6
es deutschen » fürlDoppel-
allgemeinen Benennung der Gegenstände zentner
Tarifs Mark
allgemeinen Tarife nicht genannt, ungeschält oder geschält; Baum-
schwümme, roh oder bloß geklopft und vom Holze gereinigt; Weber-
karden (Weberdisteln); Wermut (Absinthkraut), auch getrocknet oder
gemalen. frei
72 Chinarinde, auch gemahlen oder sonst zerkleinert Feldkümmelkraut;
isländisches Moos und andere Flechten (Lichenen), roh, auch gemahlen;
Tamarinden und Tamarindenmark, Rohrkassia; Beeren, Blätter,
Blüten, Blütenblätter, Blumen, Knospen, Kräuter, Nüsse, Rinden,
Schalen, Sämereien, Wurzeln und sonstige Pflanzen und Pflanzen-
teile, anderweit im allgemeinen Tarife nicht genannt, zum Heilgebrauch,
auch eingesalzen, getrocknet, gedarrt, gebrannt, geschält, gemahlen oder
sonst zerkleinert) Holz zum Heilgebrauch, auch zerkleinert ferner
getrocknete und gepulverte Insektenpulverblueen frei
(74/6) Bau= und Nutzholz, im allgemeinen Tarife nicht besonders
genannt:
*4 unbearbeitet oder lediglich in der Querrichtung mit der Axrt oder Säge
bearbeitet, mit oder ohne Rinde: # 0.12
25
hart . .. . . . .. . .. ... ... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . EG—*
21008
für 1 Doppel-
zentner
weich............................................. «. »g(.1fs-s.»
1 Festmeter
0,72
Anmerkung. Unbearbeitetes oder lediglich in der Querrichtung
mit der Axt oder Säge bearbeitetes Bau. und Nutzholz für den häus-
lichen oder handwerksmäßigen Bedarf von Bewohnern des Grenz-
bezirkes, sofern es in Traglasten eingeht oder mit Jugtieren gefahren
wird, bleibt, unter Uberwachung der Verwendung und mit Beschränkung
a? Festmeter in einem Kalenderjahre für jeden Bezugsberechtigten,
zollfrei.
75 in der Längsrichtung beschlagen oder anderweit mit der Axt vorge-
arbeitet oder zerkleinert; auch Frissene Späne und in anderer Weise
als durch Reißen hergestellte Klärspäne:
hart
für 1 Doppel-
zentner
0,24
oder für
1 Festmeter
1,92