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Nummer
— 205 —
Zollsatz
des deuts f 1D l.
* ** Benennung der Gegenstände fuü zentner
rifs Mark
für 1 Doppel.
zentner Rohgewicht
748 Opaleszentglas ..... . . . . .. . . ..
für 1 Doppel.
entner
752 Rohes optisches Glas (auch zur Erprobung der Reinheit angeschliffen) " 3
Anmerkung. Unter Nr. 752 fällt auch rohes optisches Glas
in Tafeln, die in der einfachen Höhe und der einfachen Breite
zusammen nicht mehr als 40 Zentimeter messen, sowie roh vorgepreßtes
optisches Glas.
755 Brillengläser und andere Augengläser sowie Stereoskopengläser, auch
gefärbt, jedoch ungeschliffen, ungefaßt . . . . . . . 15
756 Brenngläser und Lupen (Vergrößerungsgläser), ungefaßt 15
Brillengläser, geschliffen, und andere geschliffene Augengläser (auch zum
unmittelbaren Gebrauche vorgerichtet)) Stereoskopengläser, geschliffen;
optisches Glas, geschliffen; alle diese auch gefärbt, jedoch ungefaßt. 30
758 Glasbehänge zu Leuchtern; Glasknöpfe; alle diese auch gefärbt oder
mit Ösen....................................... 12
Anmerkung. Bemalte, vergoldete oder versilberte Glasknöpfe
werden nach Nr. 763 verzollt.
759 Glasplättchen; Glasperlen, Glasschmelz und Glasschuppen, auch lediglich
zum Zwecke der Verpackung und Versendung auf Gespinstfäden gereiht;
Glastropfen (Glastränen, Springgläser)) Glaskörner (Glaskügelchen,
massive Glastropfen):
weiß, auch gefärbt:: .. .. . . . . . . .. 2
bemalt, vergoldet oder versilbert . . . ... 15
760 Glasflüsse (unechte Edelsteine), bleihaltig oder bleifrei, Glassteine und
Glaskorallen, ohne Fassung, auch lediglich zum Zwecke der Verpackung
und Versendung auf Gespinstfäden gereiht:
roh............................................... 20
bearbeitet (geschliffen usw.) ............. ...... . .. . .. . .. .. 25
761 Glasperlen, Glasflüsse, Glassteine, Glaskorallen und dergleichen auf
Gespinstfäden, Schnüre oder Draht genäht oder gereiht und ohne
weiteres als Schmuck verwendbar; auch in gleicher Weise hergestellte
Besatzartikel aus Glasperlen usw. ................ .. . .. . . . .. 60