3½ un
ioh » für 100 Kilo-
ungarischen Benennung der Gegenstände gramm
arifs Kronen
157 Quebrachoholz und andere Gerbhölzer:
a) in Blöcken. —. 20
b) zerkleinert (d. i. geschnitten, geraspelt, gemahlen 1.20
aus 162 a) Indigo . ... frei
b) Kastanienholzextrakt, Sumachegtrat. 3.60
c) Quebrachoholzextrakt; Gerbstoffextrakte, weder vorstehend noch im
allgemeinen Tarif besonders benannte:
1.flüssig......................................... 4. 25
2.fest........................................... 7.50
Anmerkungen.
1. Als flüssige Extrakte werden Extrakte von 28°% Beaume oder weniger
behandelt.
2. Synthetischer Indigo, trocken oder in Teigform, ist wie natürlicher
zu behandeln; von Indigopräparaten (Indigoauflösung, Indigoertrakt,
Indigokarmin, blauer Karmin, Purpurblau) der Nr. 626 unterscheidet
sich synthetischer Indigo dadurch, daß letzterer stets ein farbloses, erstere
dagegen stets ein blaues Filtrat geben.
163 Farbstoffextrakte, im allgemeinen Tarif nicht besonders benannte:
a) flüssig .. .. . . . ... 4.25
b)fest........................................... 7.50
164Teer, mit Ausnahme von Braunkohlen-und Schieferteer......... frei
165 Harz, gemeines; Kolophonium; Pech, im allgemeinen Tarif nicht
besonders benanntes frei
166 Steinkohlenteer-, Braunkohlenteer-, Schieferteer-, Petroleum- und
Stearinpech . .. —.50
Anmerkung. Nach dem Vertragssatze der Nr. 166 ist auch
entwässerter Steinkohlenteer zu behandeln.
167 Binder-, Brauer-, Bürstenbinder- und Seilerpbecch 1.50
169 Asphaltbitumen . . . ... 2.50
170 sphaltkitt; Asphaltmastix; Harzzemente (Holzzement) 3.—
173 a) Terpentin, Terpentinöl rohes Bernstein-, Hirschhorn= und Kautschuk-
öl, dann Steinkohlenteeröle der Benzolreihe; Vogelleim 3.50
b) Pechöl (Harzöl 2.40