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des Potus. fuͤ
erreichi » c c-
Benennung der Gegenstände i
arif#s Kronen
Kette und Schuß im Gewebemuster regelmäßig wiederkehrenden Punkten
Zählung von Rapport zu Rapport), durch Umrechnung dieser Faden-
zahlen nach dem Verhältnis der Breite des Musters zu 5 Millimetern
und durch Zusammenzählung der Ergebnisse für Kette und Schuß ge-
funden wird. Bei Geweben mit Doppelfäden oder Zwirn sind die
Einzelfäden zu zählen. Überschießende Bruchteile bleiben bei der Fest-
stellung des Gesamtergebnisses der Umrechnung außer Betracht.
193 Samte und samtartige Webewaren, auch Samtbänder . . 215.—
194 Bandwaren (mit Ausschluß der Samtbänder). .. . . .. . . . . . . . . ... . 215.—
Anmerkung. Im Stück mercerisierte Gewebe oder Gewebe,
ganz oder teilweise aus mercerisiertem Garn, sowie dergleichen Samte
und Bandwaren, unterliegen einem Zuschlage zum Zolle des betreffenden
Gewebes von 18.—
195 Tülle und tüllartige Netzstoffe:
à) glatt:
J. roh......................................... 350.—
2. gebleicht, gefärbt, bedruckt, bunt gewebt . ... 370.—
b) gemustert, mit Ausnahme jener mit spitzenartigen Dessins:
1. roh»........................................ 370.—
2. gebleicht, gefärbt, bedruckt, bunt gewebt ... 400.—
Anmerkung zu Nr. 195 b. Mit spitzenartigen Mustern
gewirkte Tülle von der Art der anläßlich der Unterzeichnung des Ver-
trages hinterlegten Muster werden nicht als Spitzen, sondern als
gemusterte Tülle der Nr. 195 b behandelt.
197 Spiten, auch Luftstickereien (Ätzmare 660.—
at 198 Stickereien:
b) Tülle und Spitzen, bestickt . . . . . .. . . ... 660.—
aus c) Bestickte Schuh= und Pantoffelblätter . .. 480.—
199 Posamentier= und Knopfwaren ............... 215.—
aus200 Wirk- und Strickwaren:
b) Strümpfe und Socken:
1v im Gewichte über 1 Kilogramm per Dutzend Paare:
æ. mit Näharbeit . . ... 220. —
. andere . . . . ... 180.—