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4 Sru-
angorsschen Benennung der Gegenstände für 100 Kilo-
alsememnen gramm
arifs Kronen
(aus 217/219) Leinen-, Hanf-, Jute- usw. Waren:
aus 217 Jutegewebe:
a) roh, ungemustert (bloß mit einer Grundbindung), mit nicht mehr
als 40 Fäden in Kette und Schuß auf 2 Zentimeter im
Ouadrat......................................... 15.—
aus 219 Seilerwaren und technische Artikel:
a) 1. Rundtaue von 3 Zentimeter Durchmesser oder mehr, auch
gebleicht,geteert................................. 12. —
2. andere Taue, Seile, Stricke von 5 Millimeter Durchmesser
oder mehr, auch gebleicht, geteert . . . .. .. .. . .. ... . . ... 15. —
aus b) Stricke unter 5 Millimeter Durchmesser und Bindfaden:
2. für den Detailverkauf adjustiert (geknäult usw.) im Durch-
messer von mehr als 1 Millimetter ... 43.—
Anmerkung. Wirk. und Strickwaren aus Spinnstoffen der
Klasse XXIII des allgemeinen Tarifs find nach Nr. 200 zu verzollen.
aus 220 Schweißwolle, gewaschene Wolle und Wollabfälle . . . . frei
(aus 225/226) Wollengarne:
aus 225 Kammgarne, im allgemeinen Tarif nicht besonders benannte:
à) roh, einfach:
J. bis Nr. 45 metrisch 12.—
2. über Nr. 45 metrisch . ... 21.—
b) roh, dubliert oder mehrdrähtig:
1. bis Nr. 45 metrisch 17.—
2. über Nr. 45 metrisch. .. . . . . . . . . . . .... .......... ... 29.—
aus c) gebleicht, gefärbt, bedruckt, einfach:
2. über Nr. 45 metrisch . . . . . ...... . .. 38. —
aus d) gebleicht, gefärbt, bedruckt, dubliert oder mehrdrähtig:
2. über Nr. 45 metrisch. .. . . .. . .. .. . . . . . . . . . .. . . . . ... 48—
e) in der Wolle gefärbte oder bedruckte melierte, sowie mit unge-
färbter Wolle (rohweiß) einmelierte Kammgarne:
1. einfach . .·. 33.—