Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1906. (40)

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4 Sru- 
angorsschen Benennung der Gegenstände für 100 Kilo- 
alsememnen gramm 
arifs Kronen 
(aus 217/219) Leinen-, Hanf-, Jute- usw. Waren: 
aus 217 Jutegewebe: 
a) roh, ungemustert (bloß mit einer Grundbindung), mit nicht mehr 
als 40 Fäden in Kette und Schuß auf 2 Zentimeter im 
Ouadrat......................................... 15.— 
aus 219 Seilerwaren und technische Artikel: 
a) 1. Rundtaue von 3 Zentimeter Durchmesser oder mehr, auch 
gebleicht,geteert................................. 12. — 
2. andere Taue, Seile, Stricke von 5 Millimeter Durchmesser 
oder mehr, auch gebleicht, geteert . . . .. .. .. . .. ... . . ... 15. — 
aus b) Stricke unter 5 Millimeter Durchmesser und Bindfaden: 
2. für den Detailverkauf adjustiert (geknäult usw.) im Durch- 
messer von mehr als 1 Millimetter ... 43.— 
Anmerkung. Wirk. und Strickwaren aus Spinnstoffen der 
Klasse XXIII des allgemeinen Tarifs find nach Nr. 200 zu verzollen. 
aus 220 Schweißwolle, gewaschene Wolle und Wollabfälle . . . . frei 
(aus 225/226) Wollengarne: 
aus 225 Kammgarne, im allgemeinen Tarif nicht besonders benannte: 
à) roh, einfach: 
J. bis Nr. 45 metrisch 12.— 
2. über Nr. 45 metrisch . ... 21.— 
b) roh, dubliert oder mehrdrähtig: 
1. bis Nr. 45 metrisch 17.— 
2. über Nr. 45 metrisch. .. . . . . . . . . . . .... .......... ... 29.— 
aus c) gebleicht, gefärbt, bedruckt, einfach: 
2. über Nr. 45 metrisch . . . . . ...... . .. 38. — 
aus d) gebleicht, gefärbt, bedruckt, dubliert oder mehrdrähtig: 
2. über Nr. 45 metrisch. .. . . .. . .. .. . . . . . . . . . .. . . . . ... 48— 
e) in der Wolle gefärbte oder bedruckte melierte, sowie mit unge- 
färbter Wolle (rohweiß) einmelierte Kammgarne: 
1. einfach . .·. 33.— 
  
 
	        
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