Nummer
des oͤsterreichisch-
ungarischen
allgemeinen
rifs
Benennung der Gegenstände
Lollsatz
für 100 Kilo-
gramm
Kronen
289
291
293
294
295
papiere sowie die als Papier zum Einwickeln, Einschlagen oder Ein-
packen erkennbaren, in der Regel mehr oder weniger geleimten Papier=
sorten. Papiere dieser Art sind nach Nr. 287 a) bzw. b) auch dann
zu verzollen, wenn sie auf beiden Seiten glatt oder geglättet find.
Mit Unterlagen von Gespinstwaren versehene Papiere gehören nicht
zu den Packpapieren. Für die Unterscheidung von Packpapier und
Pappe ist in Zweifelsfällen das Verhältnis der Fläche zum Gewicht
in der Weise maßgebend, daß als Packpapier nur solche Papiere
zu behandeln sind, von denen 1 Meter im Geviert weniger als
300 Gramm wiegt. Von der Verzollung als Seidenpapier find alle
Papiere ausgenommen, deren Gewicht auf 1 Meter im Geviert
30 Gramm übersteigt.
a) Zeichenpapier . . . . . . . ..
b) Malerpappe, Kupferdruckpapier
Jc) Kartonpapier im Gewichte unter 200 Gramm per Quadratmeter
Anmerkung: Dem ermäßigten Zollsatz der Nr. 289 a unter-
liegt auch gekörntes Zeichenpapier.
Buntpapier, auch lackiertes und weißgestrichenes Papier:
latt..............................................
gessmiert gepreßt, genarbt oder gouffriert:
1. Kalikopapier ...... ........... . .. . . . . . . . ..
2.anderes.......................................
Anmerkung zu Nr. 290b 1. Als Kalikopapier wird nur das
als Imitation von groben Geweben, Buchbinderleinwand usw. dienende
Buntpapier angesehen. Dasselbe wird als Uberzug von Bucheinbänden,
Notizbüchern und anderen Kartonnagearbeiten verarbeitet.
Pergamentpapier . ... . ...
Chemische Papiere, mit Ausnahme der für photographische Zwecke
präparierten . . ...
Gold- und Silberpapier und Papier mit Gold- und Silbermustern
(echt oder unecht, auch bronziert), Spitzen= und dergleichen durch-
schlagenes Papier ........ .. . . . . .. .. . . . . . . . . .. ·........
Anmerkung. Streifen aus einfachem Gold- und Silberpapier
mit glatten, geradlinigen Rändern, auch in Rollenform, sind nach
Nr. 294, hingegen ausgezackte Streifen von Gold- und Silberpapier alle
cachierten Streifen aus diesen Papiergattungen, sowie alle Streifen
aus Spitzen- und dergleichen durchschlagenem Papier, auch in Rollen,
nach Nr. 299 als Luxuspapeterien zu behandeln.
Tapeten:
a) ein= oder zweifarbige Rollentapbten ..
b) andere ...
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