Metadata : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1840. (17)

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K.  oͤffentlichen  Bibliothek  und  der  damit  verbundenen  wissenschaftlichen  Sammlungen
des  Staats,  wegen  seines  vorgeruͤckten  Alters  in  den  Pensionsstand  gnaͤdigst  zu  versetzen
  und  demselben  zugleich,  in  Anerkennung  seiner  ausgezeichneten  Verdienste  um
die  Wissenschaft,  den  Friedrichsorden  in  Gnaden  zu  verleihen,  auch

die  hiedurch  in  Erledigung  kommende  Vorstandschaft  bei  den  gedachten  Samm'
lungen  des  Staats  dern  Ober-Regierungsrath  v.  Köstlin,  in  der  Eigenschaft  eines
widerruflichen  Nebenamtes,

die  erledigte  etatsmäßige  Regierungsraths-Stelle  bei  der  Regierung  des  Reckar“
kreises  dem  Oberamtmann  Schmidlin  in  Bihberach,

die  erledigte  etatsmäßige  Assessorsstelle  bei  der  Regierung  des  Reckarkreises  dem
Kanzlei-Assistenten  bei  der  Regierung  des  Donaukreises,  Liebherr,

die  erledigte  Caplanei  an  der  katholischen  Pfarrgemeinde  Rottenburg-Ehingen
dem  Pfarr-Verweser  Mühlebach  in  Salzsterren,  Dekanats  Horb,  zu  übertragen,

dem  Unteramtsarzt  Dr.  Wörz  in  Zwiefalten  die  nachgesuchte  Entlassung  zu  er
tbeilen,  auch  demselben  die  fernere  Führung  des  Titels  eines  Unteramtsarztes,  seiner
Birte  gemäß,  in  Gnaden  zu  bewilligen,  und

vermöge  höchsten  Dekrets  vom  9.  d.  M.  die  erledigte  Assessorsstelle  bei  dem  Ge'
richtshofe  in  Ulm  dem  Gerichts-Aktuar  Gros,  von  Künzelsau,  zu  übertragen  geruht.

Seine  Königliche  Majestät  haben  durch  höchste  Entschliegung  vom  2.  d.  M.
den  evangelischen  Pfarrer  Heuglin  zu  Hirschlanden,  Dekanats  Leonberg,  von  seinem
  Amte  entlassen.

II.  Verfügungen  der  Departementé.
A)  Des  Justiz-Departements.
1.  Des  Justiz-Ministerium.
Termin  zu  Vornahme  der  nächsten  Semester-Prüfung  der  Jusliz-Referendate.

Diejenigen  Justiz-Referendäre  zweiter  Elasse,  welche  in  Gemäßheit  des  F.  29  der
K.  Verordnung  vom  25.  April  v.  J.  sich  zu  der  bevorstehenden  zweiten  Dienstprüfung