Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1906. (40)

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des *58 5 furn ie 
ungerischen Benennung der Gegenstände gramm 
arifs Kronen 
382 a) Brillengläser, geschliffen . .. 140.— 
b) Gläser für Taschenuhren und andere optische Gläser, geschliffen 120.— 
383 Glasperlen: 
a) aus weißem oder farbigem Glase, jedoch nicht bemalt, vergoldet 
oder versilbert 4.80 
b) bemalt, vergoldet oder versilbrte: . . . . .. 18. — 
e) Imitationen echter Perlen . .. 240.— 
aus 385 Glasknöpfe mit oder ohne Ösen, Glaskorallen, Glaskügelchen, Glas- 
tropfen, auch aus farbigem Glase: 
b) bemalt, vergoldet oder versilbert 18.— 
Anmerkung zu Nr. 385 des allgemeinen Tarifs. Glas- 
knöpfe auf weder vergoldeten noch versilberten Unterlagen aus unedlen 
Metallen, bei welchen das Metall auf die Schauseite nicht übergreift, 
sind nach Nr. 385 zu behandeln; sind diese Unterlagen auf der Schau- 
seite sichtbar, so sind derlei Knöpfe nach Nr. 388 zu verzollen. 
aus 388 Glas= und Emailwaren, im allgemeinen Tarif nicht besonders benannte: 
a) auch in Verbindung mit anderen als den unter b bis d genannten 
Materialien . . . . .. .. .. .. .... .. .. .. .. . . . . ... ... . ... 28. — 
Anmerkung. Zu Nr. 388 a gehört auch Christbaumschmuck 
und Spielzeug, auch in Verbindung mit anderen als den unter b 
bis d genannten Materialien. 
aus b) in Verbindung mit Kautschuk, Leder oder mit nicht vernickelten 
Bestandteilen aus Eisen oder unedlen Metallen: 
1. Christbaumschmuck . . . . .. . ... . . . . ... 28. — 
2.Spielzeug...................................... 72.——- 
aus c) in Verbindung mit anderen feinen Materialien: 
1. Christbaumschmuck . .. . . ... 28. — 
2. Spielzeug . . . .. . . . .. 100.— 
aus d) in Verbindung mit feinsten Materialien: 
1. Christbaumschmuck . . . . . .. 28. — 
2. Spielen . . .. 200. — 
  
Anmerkung zur Klasse XXXV des allgemeinen Tarifs. 
Als gefärbtes Glas ist neben dem Filigranglase und dem irisierenden 
 
	        
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