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des *58 5 furn ie
ungerischen Benennung der Gegenstände gramm
arifs Kronen
382 a) Brillengläser, geschliffen . .. 140.—
b) Gläser für Taschenuhren und andere optische Gläser, geschliffen 120.—
383 Glasperlen:
a) aus weißem oder farbigem Glase, jedoch nicht bemalt, vergoldet
oder versilbert 4.80
b) bemalt, vergoldet oder versilbrte: . . . . .. 18. —
e) Imitationen echter Perlen . .. 240.—
aus 385 Glasknöpfe mit oder ohne Ösen, Glaskorallen, Glaskügelchen, Glas-
tropfen, auch aus farbigem Glase:
b) bemalt, vergoldet oder versilbert 18.—
Anmerkung zu Nr. 385 des allgemeinen Tarifs. Glas-
knöpfe auf weder vergoldeten noch versilberten Unterlagen aus unedlen
Metallen, bei welchen das Metall auf die Schauseite nicht übergreift,
sind nach Nr. 385 zu behandeln; sind diese Unterlagen auf der Schau-
seite sichtbar, so sind derlei Knöpfe nach Nr. 388 zu verzollen.
aus 388 Glas= und Emailwaren, im allgemeinen Tarif nicht besonders benannte:
a) auch in Verbindung mit anderen als den unter b bis d genannten
Materialien . . . . .. .. .. .. .... .. .. .. .. . . . . ... ... . ... 28. —
Anmerkung. Zu Nr. 388 a gehört auch Christbaumschmuck
und Spielzeug, auch in Verbindung mit anderen als den unter b
bis d genannten Materialien.
aus b) in Verbindung mit Kautschuk, Leder oder mit nicht vernickelten
Bestandteilen aus Eisen oder unedlen Metallen:
1. Christbaumschmuck . . . . .. . ... . . . . ... 28. —
2.Spielzeug...................................... 72.——-
aus c) in Verbindung mit anderen feinen Materialien:
1. Christbaumschmuck . .. . . ... 28. —
2. Spielzeug . . . .. . . . .. 100.—
aus d) in Verbindung mit feinsten Materialien:
1. Christbaumschmuck . . . . . .. 28. —
2. Spielen . . .. 200. —
Anmerkung zur Klasse XXXV des allgemeinen Tarifs.
Als gefärbtes Glas ist neben dem Filigranglase und dem irisierenden