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angorischen Benennung der Gegenstände gramm
arifs Kronen
aus 404 Künstliche Schleif- und Wetzsteine, auch in Verbindung mit Holz,
Eisen oder anderen unedlen Metallen:
aus a) Schmirgelscheiben. 18.—
aus b) künstliche Bimsstin 5.—
406 Schleifpapier . .. . .. .. .. . . . . . . .. 8.—
407 Schleiftuch, Schleifbänder und dergleichen Schleifmittel .. . 12.—
aus 408 aà) Schusser aus Steinen aller Art (ausgenommen Edel- und Halb-
edelsteine), aus nicht gebrannten Erden, Gips, Zementen und
dergl., auch gefärbt, bronziert usw. . . . ... . . . . . . . . . . . . . . . .. 5.—
b) andere Spielwaren aus Steinen aller Art (ausgenommen Edel-
und Halbedelsteine), aus nicht gebrannten Erden, Gips, Zementen
und dergl., auch in Verbindung mit gewöhnlichen Materialien. 40.—
aus 409 Steinwaren in Verbindung mit anderen Materialien, soweit eine solche
nicht bei anderen Nummern der Klasse XXXVI des allgemeinen
Tarifs vorgesehen ist:
aus a) Griffel aus natürlichem Schiefer geschnitten, bemalt, lackiert oder
bronziert oder in Verbindung mit gewöhnlichen Materialien,
und solche aus geschlämmter Schiefermasse, mit Papier (auch
Gold= und Silberpapier) überzogen 8.—
aus b) Spielwaren aus Steinen aller Art (ausgenommen Edel- und
Halbedelsteine), aus nicht gebrannten Erden, Gips, Zementen
und dergl., in Verbindung mit feinen Materialien 72.—
aus c) Spielwaren aus Steinen aller Art (ausgenommen Edel- und
Halbedelsteine), aus nicht gebrannten Erden, Gips, Zementen
und dergl., in Verbindung mit feinsten Materialien 120.—
(aus 411/426) Tonwaren:
411 Siegel, nicht feuerfeste, unglasiert:
a) gewöhnliche Mauer-, Dach= und Plasterziegel aus Ton (Lehm),
ungebrannt oder gebrannt, nicht weiter bearbeitet:
1. Mauer- und Pflasterziegel . ... —. 10
2. Dachziegel . .. . . . . . .. —. 20