Object: Reichs-Gesetzblatt. 1906. (40)

  
  
des *5 .. ·- fürsloölöa ·lo. 
THAT-; Benennung der Gegenstände * 
arifs Kronen 
b) Fassonziegel (Keil-, Radial-, gelochte Ziegel usw.), Verblender, 
Schwimmziegel, Dachfalzziegel, aus Ton (Lehm), ungebrannt 
oder gebrannt, nicht weiter bearbeitet: 
1. Dachfalzziegel . .. . ... 1.20 
2. andere . . . .. —. 50 
c) angestrichen, imprägniert, gedämpft: 
1. Dachfalzziegel . . . . . .. 1.40 
2. andere .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . .. —.75 
412 Siegel, nicht feuerfeste) glasiert: "# 
a) Dachfalzziegel . . . ... ........... .. 1.60 
b) andere .. . . .. 1.20 
413 Siegel, feuerfeste: 
a) Dinas-, Magnesit-, Bauxit= und Graphitziegel: 
1. im Einzelgewicht bis 5 Kilogramm . . . . .. . . . .. . .. . . ... 1.50 
2. im Einzelgewicht über 5 Kilogramm . . . . .. 2.— 
b) andere: 
1. im Einzelgewicht bis 10 Kilogramm ...... . ... .. . . .. .. —.90 
2. im Einzelgewicht über 10 Kilogramm .. ... . . . .. . . . . . .. 1.80 
415 Tonröhren 
a) unglasiert, porös, aus nicht feuerfestem Material (Drainröhren) frei 
b) glasiert . . . . .. 1.20 
416 a) Röhren aus gemeinem Steinzeug . . . .. 1.80 
b) Röhren aus feuerfesten Materialien 2.25 
aus 417 Wand- und Bodenbelagplatten bis zu 30 Millimeter stark (mit Aus- 
nahme jener aus Porzellan): 
aus a) unglasiert: 
aus 3. mehrfarbig über 15 bis 30 mm stark: 
mit durch Zusammenpressen verschiedenfarbiger Tonmassen 
gebildeten Mustern . . .. 4.— 
  
 
	        
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