Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1906. (40)

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VIII. Neuer Artikel. 
Hinter Artikel IX wird nachstehender Artikel eingefügt: 
„Artikel IX a. 
Die für Rechnung des Staates, der Gemeinden oder von Kor 
porationen erhobenen inneren Abgaben, welche die Herstellung, die 
Erzeugung oder den Verbrauch einer Ware im Gebiete eines der ver- 
tragschließenden Teile belasten oder belasten werden, sollen unter keinem 
Vorwand die Erzeugnisse des anderen Teiles in stärkerer oder lästigerer 
Weise treffen, als die einheimischen Erzeugnisse der gleichen Art. 
Die Exrzeugnisse des einen vertragschließenden Teiles können bei 
der Einfuhr in das Gebiet des anderen vertragschließenden Teiles nur 
dann mit solchen Abgaben belastet werden, wenn diese Erzeugnisse im 
Inland ebenfalls hergestellt werden und derselben Abgabe unter- 
worfen sind.“ 
IX. Neuer Artikel. 
Hinter Artikel IX a wird nachstehender Artikel eingefügt: 
„Artikel IX b. 
Auf Eisenbahnen soll weder hinsichtlich der Beförderungspreise 
noch der Zeit und Art der Abfertigung ein Unterschied zwischen den 
Bewohnern der Gebiete der vertragschließenden Teile gemacht werden. 
Insbesondere sollen für die aus Serbien nach einer deutschen Station 
oder durch Deutschland beförderten Gütersendungen auf den deutschen 
Bahnen keine höheren Tarife angewendet werden, als für gleichartige 
deutsche oder ausländische Erzeugnisse in derselben Richtung und auf 
derselben Verkehrsstrecke. Das gleiche soll auf den serbischen Bahnen 
für Gütersendungen aus Deutschland gelten, die nach einer serbischen 
Station oder durch Serbien befördert werden. 
Ausnahmen sollen nur zulässig sein, soweit es sich um Trans¬ 
porte zu ermäßigten Preisen für öffentliche oder milde Zwecke handelt.“ 
X. Neuer Artikel. 
Hinter Artikel IX b wird nachstehender Artikel eingefügt: 
„Artikel IX c. 
Die Benutzung der Chausseen und sonstigen Straßen, Kanäle, 
Schleusen, Fähren, Brücken und Brückenöffnungen, der Häfen und 
Landungsplätze, der Bezeichnung und Beleuchtung des Fahrwassers, 
des Lotsenwesens, der Krane und Wageanstalten, der Niederlagen, der 
Anstalten zur Rettung und Bergung von Schiffsgütern und dergleichen
	        
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