Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1906. (40)

Nummer 
  
des · Jollsatz 
serbischen Bezeichnung der Waren. Einheit. in 
allgemeinen Dinar. 
Tarifs. 
sich verbundenen Waren. Als gewöhnlich bearbeitete Waren kommen 
auch diejenigen zur Verzollung, welche unmittelbar nach der Fertig- 
stellung ein glattes und blankes Aussehen erhalten. 
Als fein bearbeitet werden solche Waren betrachtet, 
welche fein gefärbt, bemalt, verniert, lackiert, emailliert, oxydiert, 
poliert, mit unedlen Metallen oder Legierungen unedler Metalle (mit 
Ausnahme von Kupfer, Nickel und Aluminium sowie Legierungen 
von Kupfer, Nickel und Aluminium) überzogen sind. 
613 Draht und Blech (Platten) aus Kupfer: 
1. roh oder gewöhnlich bearbeitet: 
a) 0,5 mmn und darüber stark... . . . . . .. . .. . . . . . . . ... 1 dz 20 
b) unter 0,5 mm stark - 30 
2. fein bearbeitet: 
a) 0,5 mm und darüber stark .. . . . . .. . . . . . . . . . . . . ... - 30 
b) unter 0,5 mm stark .. .. .. ... - 40 
617 Kesselschmiedearbeiten (Kessel, Brennblasen und andere Destillier— 
apparate), mit Ausnahme der Kessel für Dampfmaschinen: 
1. roh..".......................................... - 80 
2. gewöhnlich bearbeitet...... - 100 
3. fein bearbeitet.................................... - 130 
In den Anmerkung 2. Für die Waren der Gruppen b, c, d, e, 
GruppenIV: f und g gilt hinsichtlich ihrer Bearbeitung die Anmerkung 2 zu 
b,c, d, e, Tund g. Gruppe 2a. 
aus 625 Draht aus unedlen Metallen oder Legierungen unedler Metalle: 
1. vergoldet . .. . .. ............ 300 
2. versilbert . . .................... .. .. ... .. . . . ... 250 
aus 626 Vergoldete und versilberte leonische Gespinste, wenn der Kern besteht: 
a) aus Seide ... 500 
b) aus anderen Spinnstoffen: » 400 
  
  
 
	        
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