122 Zweiteo Buch. Der Bau des Einheitostaates.
teils durch die Geburt berufen sein sollten. So wurde Hardenberg
weiter vorwärts gedrängt. Noch waren die Notabeln nicht
entlassen, als am 7. September das „Fernerweite Edikt über
die Finanzen des Staates und das Abgabensystem“ die Zusage
einer nhe" eingerichteten eprälentation der Nation“
längeren Vorbereitugen. anordnete, es sollten zu der sofort
einzuberufenden Generalkommission zur Regelung der Provinzialund
Kommunalkriegsschulden außer den vom König ernannten
von 7 jeder Frovin noch r vier n eier Vewählt werden, zwei
die kleinen Städte und us flache Land, und auch die drei
Hauptstädte Königsberg, Berlin und Breslau je eines entsenden.
Sie sollten „vorerst die Nationalrepräsentation konstituieren
und demgemäß von ihren Wählern Vollmacht erhalten“
Denn es liege dem König daran, in der gegenwärtigen
Epoche, wo wechselseitiges Vertrauen und patmotisches Zusammenwirken
notthun, sich mit achtbaren Männern aus allen
Ständen zu umgeben, die das Vertrauen ihrer Mitbürger besäßen
und das seine verdienten.
Diese „interimistische Nationalrepräsentation“ hat bis in
den Sommer 1815 bestanden, obgleich auch ihre Verhandlungen
nicht gans nach Wmich der Regierung verliefen. Denn ihrem
sein und ergriff als solches wiederholt energisch bie Initiative.
Vor allem verlangte sie dringend eine Konstitution, das heißt
eme Geschäftsordnung und die Feststellung ihrer Kompetenz.
Dabei aber kamen Punkte zur Sprache, die für alles Verfassungsleben
prinzipiell wichtig sind. Ja, zu solchem Preußen
hinüberzuleiten hielt die Mehrheit eigentlich für den Beruf der
Versammlung. Am 4. Juni 1812 schrieb sie dem Staatskanzler,
als „von der Nation gewählt“ und bestimmt, „das
Band zwischen der Monarchie und der Nation, sowie zwischen
den einzelnen Provinzen fester zu knüpfen“, wünsche sie mit einem
königlichen Kommissar die der Nationalrepräsentation zu gebende
Konstitution, ihre Wahl, ihre Organisation und ihre Befugnisse
zu vereinbaren und nach erfolgter königlicher Bestätigung be-