Full text : Preußische Geschichte. Vierter Band. (4)

122  Zweiteo  Buch.  Der  Bau  des  Einheitostaates.

teils  durch  die  Geburt  berufen  sein  sollten.  So  wurde  Hardenberg
  weiter  vorwärts  gedrängt.  Noch  waren  die  Notabeln  nicht
entlassen,  als  am  7.  September  das  „Fernerweite  Edikt  über
die  Finanzen  des  Staates  und  das  Abgabensystem“  die  Zusage
einer  nhe"  eingerichteten  eprälentation  der  Nation“
längeren  Vorbereitugen.  anordnete,  es  sollten  zu  der  sofort
einzuberufenden  Generalkommission  zur  Regelung  der  Provinzialund
  Kommunalkriegsschulden  außer  den  vom  König  ernannten
von  7  jeder  Frovin  noch  r  vier  n  eier  Vewählt  werden,  zwei
die  kleinen  Städte  und  us  flache  Land,  und  auch  die  drei
Hauptstädte  Königsberg,  Berlin  und  Breslau  je  eines  entsenden.
  Sie  sollten  „vorerst  die  Nationalrepräsentation  konstituieren
  und  demgemäß  von  ihren  Wählern  Vollmacht  erhalten“
  Denn  es  liege  dem  König  daran,  in  der  gegenwärtigen
Epoche,  wo  wechselseitiges  Vertrauen  und  patmotisches  Zusammenwirken
  notthun,  sich  mit  achtbaren  Männern  aus  allen
Ständen  zu  umgeben,  die  das  Vertrauen  ihrer  Mitbürger  besäßen
  und  das  seine  verdienten.

Diese  „interimistische  Nationalrepräsentation“  hat  bis  in
den  Sommer  1815  bestanden,  obgleich  auch  ihre  Verhandlungen
nicht  gans  nach  Wmich  der  Regierung  verliefen.  Denn  ihrem
sein  und  ergriff  als  solches  wiederholt  energisch  bie  Initiative.
Vor  allem  verlangte  sie  dringend  eine  Konstitution,  das  heißt
eme  Geschäftsordnung  und  die  Feststellung  ihrer  Kompetenz.
Dabei  aber  kamen  Punkte  zur  Sprache,  die  für  alles  Verfassungsleben
  prinzipiell  wichtig  sind.  Ja,  zu  solchem  Preußen
hinüberzuleiten  hielt  die  Mehrheit  eigentlich  für  den  Beruf  der
Versammlung.  Am  4.  Juni  1812  schrieb  sie  dem  Staatskanzler,
  als  „von  der  Nation  gewählt“  und  bestimmt,  „das
Band  zwischen  der  Monarchie  und  der  Nation,  sowie  zwischen
den  einzelnen  Provinzen  fester  zu  knüpfen“,  wünsche  sie  mit  einem
königlichen  Kommissar  die  der  Nationalrepräsentation  zu  gebende
Konstitution,  ihre  Wahl,  ihre  Organisation  und  ihre  Befugnisse

zu  vereinbaren  und  nach  erfolgter  königlicher  Bestätigung  be-