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(Nr. 3216.) Allerhöchste Order, betreffend Anrechnung des Jahres 1906 als Kriegsjahr
aus Anlaß der Aufstände im Südwestafrikanischen Schutzgebiete. Vom
27. Februar 1906.
Ich bestimme im Anschluß an Meine Order vom 12. Oktober 1905:
Den im Jahre 1906 an der Niederwerfung der noch andauernden Ein-
geborenen-Aufstände in Südwestafrika beteiligten Deutschen wird das Jahr 1906
als Kriegsjahr angerechnet, sofern in diesem Jahre die Beteiligung mindestens
einen Monat betragen hat oder die Teilnahme an einem Gesechte vorliegt.
Im übrigen findet Meine Order vom 12. Oktober 1905 sinngemäß An-
wendung. ·
Berlin, den 27. Februar 1906.
Wilhelm.
Fürst von Bülow.
An den Reichskanzler (Oberkommando der Schutztruppen).
(Nr. 3217.) Bekanntmachung, betreffend die Vereinbarung leichterer Vorschriften für den
wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisenbahnen Deutschlands und Luxem-
burgs. Vom 12. März 1906.
D. in der Bekanntmachung vom 2. November v. J. (Reichs-Gesetzbl. S. 765)
veröffentlichten Anderungen der Anlage B zur Eisenbahn-Verkehrsordnung finden,
nachdem die Großherzoglich Luxemburgische Regierung auf Grund der mit ihr
getroffenen Vereinbarung (Reichs-Gesetzbl. von 1893 S. 189) zugestimmt hat,
auch im deutsch-luxemburgischen Wechselverkehr Anwendung.
Berlin, den 12. März 1906.
Der Reichskanzler.
Fürst von Bülow.